Botschafterrat
Auf dieser Seite wird die Rolle und Zusammensetzung des Botschafterrats des Open-Verfassungsnetzwerks beschrieben.
Die Mitglieder des Ambassador Council arbeiten nach den folgenden Gemeinschaftsrichtlinien:
Sitzungen:
2. Die Präsident(en) des Ambassador Council können zusätzliche elektronische Treffen mit dem Executive Council oder anderen Mitgliedern des Open Council einberufen, zusätzlich zu den monatlichen Ratssitzungen, um zu ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten beizutragen.
3. Präsident(en) des Ambassador Council können ein elektronisches Treffen einberufen und alle Mitglieder des Ambassador Council einladen, um eine unabhängige dokumentierte Überprüfung der Initiativen der Stiftung durchzuführen.
Sitzungsprotokolle: Die Sitzungsprotokolle jeder einberufenen „Ambassador Council-Sitzung“ sind dem Executive Council innerhalb von 14 Tagen nach der Sitzung vorzulegen.
Der Präsident des Executive Council soll diese Sitzungsprotokolle in der Allgemeinen Sitzung mit dem Independent Board aufnehmen.
Das Independent Board behält sich das Recht vor, die Sitzungsprotokolle und dokumentierten Überprüfungen des Ambassador Council abzulehnen oder anzunehmen.
Open Constitution Governance-Rahmen:
4. Das Open Constitution-Netzwerk organisiert sich selbst mit einem dezentralen Governance-System. Der Ambassador Council arbeitet mit den Mitgliedern des Open Council an den Initiativen und Projekten der Stiftung.
Das Exekutiv Council ratifiziert die Beschlüsse des Ambassador Council.
Das Unabhängiges Gremium dann stellt es die Ratifizierung etwaiger Änderungen an der Verfassung, der Governance und der Leitung der Stiftung sicher, basierend auf den öffentlichen Berichten des Executive Council.
Erwägung:
5. Die Ernennung in diesen Ambassador Council erfolgt pro bono und freiwillig. Ernennungen erfolgen in der Regel für eine Wahlperiode von mindestens 1 Jahr und höchstens 3 Jahren.
Ernennung, Nominierung, Absetzung und Rücktritt:
Ernennung:
6.1 Die folgenden Mitglieder können offiziell ein neues oder bestehendes Mitglied der Stiftung für den Ambassador Council nominieren:
6.1 a. Ein gewähltes Mitglied eines der Gremien des Open Council, ein bestehendes Mitglied des Jugendflügels oder des Allgemeinen Flügels des Ambassador Council.
6.1 b. Ein Nicht-Open-Council-Mitglied kann ebenfalls seine Nominierung in Form eines Gemeinschaftsvorschlags beantragen. Die Nominierungsaktion darf nur von den in 6.1 „a“ genannten Mitgliedern offiziell eingeleitet werden.
6.2 Eine Selbstnominierung durch ein bestehendes Mitglied eines der Gremien des Open Council für seine/ihre Ernennung in den Ambassador Council ist nicht zulässig.
Nicht-Open-Selbstnominierung durch ein bestehendes Nicht-Open-Council-Mitglied der Stiftung für seine/ihre Ernennung in den Ambassador Council ist nicht zulässig. Bitte lesen Sie mehr. 6.3 Sobald die Nominierung vom Nominierten akzeptiert wurde, muss der Nominierte oder das Mitglied, das den Nominierten nominiert hat, unterstützende Dokumentation wie die Schriften des Nominierten, Veröffentlichungen und Nachweise gesellschaftlicher Aktivitäten im Mitgliederregister der Stiftung einreichen.
Ein Ratsbeschluss "Vote IN" wird dann in die Mailingliste des Ambassador Council eingetragen.
6.4 Die Ernennung in den Ambassador Council wird in den öffentlich zugänglichen Unterlagen der Muellners Foundation veröffentlicht und Mitglieder werden ermutigt, öffentliche Zugehörigkeiten mit der Stiftung zu verknüpfen.
Absetzung:
7.1 Mitglieder des Ambassador Council oder des Open Council können nur offiziell die Abberufung eines Mitglieds aus beiden Flügeln (Allgemein oder Jugend) des Ambassador Council nominieren.
7.2 Ambassador Council Resolution - “Vote OUT" gilt im Open Constitution-System als aktiv, sobald sie in der privaten Mailingliste des Ambassador Council eingeleitet wurde.
Ein stichhaltiger Grund für einen Verstoß gegen die Governance-Politiken und Direktiven der Muellners Foundation muss von den Mitgliedern, die die Resolution einleiten, angegeben werden, um die Ambassador Council-Resolution „Vote OUT“ zu unterstützen.
7.3 Community-Referendum: Die endgültige Entfernung eines Mitglieds aus dem Ambassador Council unterliegt einem Community-Referendum über die angenommene Ratsresolution „Vote OUT“, wie oben in 7.1 & 7.2 angegeben.
Rücktritt:
9. Der Rücktritt eines Mitglieds aus dem Ambassador Council ist eine freiwillige Handlung.
Ein Mitglied kann aus dem Ambassador Council zurücktreten, indem es die Gründe für den Rücktritt angibt. Die Bekanntgabe des Rücktritts kann per E-Mail an die private Mailingliste des Ambassador Council erfolgen. Wenn der Präsident (eines der Flügel des Ambassador Council) zurücktritt, soll sich der Ambassador Council treffen, um vor Wirksamwerden des Rücktritts im Ledger der Open Constitution einen neuen Präsidenten zu ernennen.
Verschiedenes:
10. Das Unabhängiges Gremium behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen und Satzungen von Zeit zu Zeit zu aktualisieren, in Übereinstimmung mit den bestehenden Regeln und Vorschriften des Vereins, einschließlich des Vorbehalts, die Ernennung eines Mitglieds zum Ambassador Council jederzeit ohne Vorankündigung und ohne das ordnungsgemäße electoral Verfahren der Abberufung zu beenden, in folgendem Szenario:
Wenn das Mitglied in einem zuständigen Gericht weltweit wegen strafrechtlicher, zivil- oder finanzrechtlicher Delikte verurteilt wird, in einem Land, in dem die Stiftung durch eine rechtliche Vertretung oder ein verbundenes Netzwerk aktiv ist.
Lesen Sie mehr über die Leitprinzipien & Diversitätserklärung der Stiftung hier.
Lesen Sie mehr über den Verhaltenskodex der Stiftung hier.
11. Die Statuten der Stiftung und die Geschäftsbedingungen, die ihre Funktionsweise regeln, können hier gefunden werden. Das Independent Board behält sich das Recht vor, einen ganzen Flügel des Ambassador Council aufzulösen und die Konstituierung eines neuen Flügels des Ambassador Council einzuleiten.
12. Die Mitglieder der Stiftung kommunizieren über kryptographische elektronische Kommunikationssysteme und technische Werkzeuge.
Im Zusammenhang mit den von den Mitgliedern dieses Ausschusses einberufenen elektronischen Treffen ist die IT-Infrastruktur der Stiftung zu nutzen.
Fand die Sitzung außerhalb der Kommunikationsinfrastruktur der Stiftung statt, müssen die Sitzungsprotokolle dem Exekutivrat zur Kenntnis gebracht werden.
Treuhänder: Wahlrat
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