Lokaler Bürger
Auf dieser Seite wird die lokale Staatsbürgerschaft im Open-Verfassungsnetzwerk beschrieben.
LOKALE/R BÜRGER/IN:
Register: Abonnement, Global, Lokal
Registrar: Steward-Gruppen einer regionalen Fiscal Host/Knoten
Alle natürlichen Personen, die in den Registern „Abonnement“, „Global“ und „Lokal“ eingetragen sind, erwerben in der lokalen Gerichtsbarkeit den Status einer „gewöhnlichen freiwilligen Mitgliedschaft“ beim Fiscal Host der Stiftung.
Der Status der „gewöhnlichen freiwilligen Mitgliedschaft“ basiert ausschließlich auf dem Wohnsitz der Person auf dem Planeten Erde. (siehe Tabelle unten zur Darstellung)
Hinweis: Lokale Bürger werden in dieser offenen Verfassung auch als „Gewöhnliche Mitglieder“ bezeichnet.
🇪🇺EWR (Europäischer Wirtschaftsraum)
Gewöhnliche freiwillige Mitgliedschaft
ieinschließlich E-Residencies und für Bewohner von Mitgliedstaaten der Europäischen Union Fiscal Host: Open Constitution S/I, Dänemark
🇮🇳Republik Indien
Gewöhnliche freiwillige Mitgliedschaft
Fiscal Host: Änderung der rechtlichen Körperschaftsregistrierung
🇺🇳Für alle anderen Bewohner des Planeten Erde
Nur abonnierte Mitgliedschaft
Öffentliche Mitteilung: 1. Die jährliche Mitgliedsgebühr für alle lokalen Bürger wurde für die ersten drei Jahre ab dem Datum der ersten Eintragung des Fiscal Host der Stiftung erlassen. (14. Dez. 2019 bis 14. Dez. 2022).
2. Alle lokalen Bürger erhalten Bürger-Ebene Zugang, gemäß der Offenen Zugangsregelung Charta und Kommunikationscharta.
3. Alle lokalen Bürger sind naturgemäß globale Bürger. Alle gewöhnlichen Mitglieder haben daher auch einen abonnierten Mitgliedsstatus als abgeleitetes Recht.
4. Gewöhnliche freiwillige Mitgliedschaft unterliegt strikt dem Datenschutzregime der Stiftung, unabhängig davon, ob in der jeweiligen lokalen Gerichtsbarkeit ein Datenschutzgesetz in Kraft ist oder nicht.
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