Beirats
Auf dieser Seite wird die Rolle und Zusammensetzung des Beratungsgremiums beschrieben, das durch eine Ratsabstimmung des Offenen Rats ernannt wird.
Die Rolle des Beirats besteht darin, das Open Constitution-Netzwerk bei der Erreichung seiner Ziele zu beraten.
Die Mitglieder des Beirats arbeiten nach folgenden Richtlinien:
Sitzungen:
1. Der Beirat soll sich fortlaufend mit dem Exekutivrat treffen: 1.1 In der Regel monatlich protokolliert durch eine elektronische Sitzung mit dem Exekutivrat, entweder ausschließlich oder über die Open Convention.
1.2 Wenn durch die Anwesenheit des Mitglieds in den monatlichen Ratsversammlungen der Stiftung protokolliert, oder
1.3 Bei Teilnahme durch die Unabhängiges Gremiumprivate Mailingliste des Rates bei jeder Ratsabstimmung, mindestens einmal im Monat.
Der Beirat spielt eine zentrale Rolle bei der Beratung, Förderung und Verbreitung der Grundsätze der Stiftung. Daher kann eine Vertrauensabstimmung angesetzt werden, um die Anwesenheit der Beiratsmitglieder zu erfassen.
2. Die Mitglieder des Beirats können zusätzlich zu den monatlichen Ratsversammlungen wählen, den Exekutivrat oder andere Mitglieder durch eine elektronische Sitzung zu treffen, um zu ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten beizutragen.
3. Der Beirat kann eine elektronische Sitzung einberufen, in die alle Mitglieder des Open Council oder alle Mitglieder der Stiftung eingeladen werden, um eine unabhängige dokumentierte Prüfung oder Überprüfung der Projekte und Initiativen der Stiftung durchzuführen.
Das Sitzungsprotokoll jeder einberufenen „Beiratssitzung“ ist dem Exekutivrat innerhalb von 14 Tagen nach der Sitzung vorzulegen.
Der Exekutivrat behält sich das Recht vor, die Sitzungsprotokolle und dokumentierten Prüfungen dieses Rates anderen Mitgliedern der Stiftung vorzulegen oder zurückzuhalten.
Open Constitution Governance-Rahmen:
4. Das Open Constitution-Netzwerk organisiert sich selbst mit einem dezentralen offenen Governance-System. Jede Entscheidung im offenen Governance-Bereich wird im Open Constitution-Ledger aufgezeichnet.
Die primäre Funktion des Beirats besteht darin, mit den anderen Ratsmitgliedern zusammenzuarbeiten und beratend auf die Projekte der Stiftung hinzuweisen.
Das Exekutivrat ratifiziert die Beschlüsse des Beirats.
Das Unabhängiges Gremium stellt dann die Ratifizierung von Änderungen an dieser Verfassung, Governance und Steuerung der Stiftung sicher, basierend auf den öffentlichen Berichten des Exekutivrats.
Der Vorsitzende des Beirats kann auch in ein Offenes Tribunalgewählt werden, das im Open Constitution Governance-System für Schiedsverfahren zwischen streitenden Mitgliedern der Stiftung registriert ist.
Erwägung:
5. Die Ernennung in diesen Beirat ist pro bono und freiwilliger Natur. Ernennungen erfolgen in der Regel für eine Wahlperiode von mindestens 1 Jahr und meist bis zu 3 Jahren.
Ernennung, Nominierung, Abberufung und Rücktritt:
Ernennung:
6.1 Nominierung: Die folgenden Mitglieder können offiziell ein bestehendes Mitglied der Stiftung für den Beirat nominieren:
6.1 a. Ein gewähltes Mitglied des Exekutivrat oder des Beirats.
6.1 b. Ein individuelles Mitglied kann auch eine Nominierung in Form von Gemeinschaftsvorschlägen beantragen. Die Nominierungsaktion darf offiziell nur von den oben in 6.1 „a“ genannten Mitgliedern eingeleitet werden.
6.2 Eine Selbstnominierung durch ein (bereits gewähltes) Mitglied eines der Gremien des Open Council für seine/ihre Ernennung in den Beirat ist nicht zulässig.
Eine Selbstnominierung durch ein einzelnes Mitglied der Stiftung für seine/ihre Ernennung in den Beirat ist nicht zulässig. Bitte lesen Sie mehr. 6.3 Sobald die Nominierung vom Nominierten registriert ist, muss der Nominierte oder das Mitglied, das den Nominierten nominiert, unterstützende Informationen wie die Publikationen des Nominierten und Nachweise sozialer Aktivitäten im Mitgliederregister der Stiftung einreichen.
Ein Ratsbeschluss "Zustimmungsstimme" wird dann in der Mailingliste des Rates angesetzt.
6.4 Die Ernennung in den Beirat wird in den öffentlich zugänglichen Unterlagen der Stiftung veröffentlicht.
Abberufung:
7.1 Mitglieder des Exekutivrats oder des Beirats können nur offiziell die Abberufung eines Mitglieds aus dem Beirat nominieren.
7.2 Open Council Beschluss - „Abstimmung: Raus" gilt im Open Constitution-System als aktiv, sobald sie in der privaten Mailingliste des Rates eingeleitet wird.
Ein triftiger Grund für die Verletzung der Leitlinien und Direktiven der Stiftung muss von den Mitgliedern, die den Beschluss einleiten, angegeben werden, um den Ratsbeschluss „Abstimmung: Raus“ zu unterstützen.
7.3 Community-Referendum: Die endgültige Abberufung eines Mitglieds aus dem Beirat unterliegt einem Community-Referendum über den angenommenen Ratsbeschluss „Abstimmung: Raus“, wie oben in 7.1 & 7.2 angegeben.
8. Ein Mitglied kann in mehr als einem Gremium des Open Council tätig sein. Die Mitgliedschaft in jedem Ratsgremium gewährt zusätzliche Stimmrechte.
Wenn ein Mitglied in zwei Gremien des Open Council tätig ist, bedeutet dies effektiv, dass für dasselbe Mitglied zwei Stimmen in den abstimmungsbasierten Entscheidungsverfahren des Stiftungsrats gezählt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Governance-Protokolle für die Ernennung oder Abberufung von Mitgliedern des Open Council.
Rücktritt:
9. Der Rücktritt eines Mitglieds aus dem Beirat ist eine freiwillige Handlung.
Ein Mitglied kann vom Beirat zurücktreten, indem es die Gründe für den Rücktritt angibt. Die Rücktrittsankündigung kann per E-Mail über die Mailingliste des Rates erfolgen.
Verschiedenes:
10. Die Unabhängiges Gremium behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen und Statuten von Zeit zu Zeit zu aktualisieren, im Einklang mit den geltenden Regeln und Vorschriften des Verbandes, einschließlich des Rechts, die Ernennung in diesen Rat jederzeit ohne Vorankündigung und ohne das ordnungsgemäße Wahlverfahren der Abberufung zu beenden, in folgendem Szenario:
Wenn das Mitglied wegen strafrechtlicher, zivil- oder finanzieller Delikte in einem zuständigen Gericht weltweit verurteilt wird, in dem die Stiftung entweder durch eine rechtliche Vertretung oder ein Partnernetzwerk aktiv präsent ist.
Lesen Sie mehr zu den Leitprinzipien & Diversitätserklärung der Stiftung hier.
Lesen Sie mehr über den Verhaltenskodex der Stiftung hier.
11. Die Statuten der Stiftung sowie die Geschäftsbedingungen, die deren Funktionieren regeln, sind hier zu finden.
Das Unabhängige Gremium behält sich das Recht vor, den gesamten Beirat aufzulösen und die Einberufung eines neuen Beirats einzuleiten.
12. Die Mitglieder des Netzwerks kommunizieren über kryptografische elektronische Kommunikationssysteme und Technologiewerkzeuge.
Im Zusammenhang mit den von Mitgliedern dieses Rates einberufenen elektronischen Sitzungen ist die IT-Infrastruktur der Stiftung zu verwenden.
Fand die Sitzung außerhalb der Kommunikationsinfrastruktur der Stiftung statt, müssen die Sitzungsprotokolle dem Exekutivrat zur Kenntnis gebracht werden.
Verwalter: Wahlrat
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