Ethikrat
Auf dieser Seite wird die Rolle und Zusammensetzung des Ethikrats beschrieben, der durch eine Ratsabstimmung des Offenen Rats ernannt wird.
Die Aufgabe des Ethikrats besteht darin, die menschlichen Werte, auf denen das Open Constitution-Netzwerk bzw. die Stiftung beruhen, zu beraten, zu beobachten und zu lenken.
Die Mitglieder des Ethikrats arbeiten nach den folgenden Richtlinien:
Sitzungen:
1. Der Ethikrat soll sich fortlaufend mit dem Exekutivrat treffen: 1.1 In der Regel einmal im Monat protokolliert durch eine elektronische Sitzung mit dem Exekutivausschuss, entweder ausschließlich oder
1.2 Wenn protokolliert durch die Anwesenheit des Mitglieds bei den monatlichen Ratssitzungen der Stiftung, oder
1.3 Wenn teilnehmend durch die Unabhängiger Vorstandprivate Mailingliste von any Open Council-Abstimmung, mindestens einmal im Monat.
2. Die Mitglieder des Ethikrats können wählen, sich zusätzlich zu den monatlichen Ratssitzungen per elektronischer Sitzung mit dem Exekutivrat oder anderen Mitgliedern zu treffen, um zu ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten beizutragen.
3. Der Ethikrat kann eine elektronische Sitzung einberufen und alle Mitglieder des Open Council oder alle Mitglieder der Stiftung einladen, um eine unabhängige dokumentierte Überprüfung der Initiativen der Stiftung durchzuführen.
Das Sitzungsprotokoll jeder einberufenen „Ethikratssitzung“ ist dem Exekutivrat innerhalb von 14 Tagen nach der Sitzung zu übermitteln.
Der Exekutivrat behält sich das Recht vor, das Sitzungsprotokoll und die dokumentierten Überprüfungen dieses Rates abzulehnen oder anzunehmen.
Open Constitution Governance-Rahmen:
4. Das Open Constitution-Netzwerk organisiert sich selbst mit einem dezentralen Governance-Modell. Der Ethikausschuss arbeitet mit den anderen Ratsmitgliedern in Bezug auf die Ethik der Stiftung und die sozialen Werte in den Initiativen und Projekten der Stiftung.
Das Exekutivrat ratifiziert die Beschlüsse des Ethikrats.
Das Unabhängiger Vorstand sorgt dann für die Ratifizierung etwaiger Änderungen dieser Verfassung, der Governance und Steuerung der Stiftung, basierend auf den öffentlichen Berichten des Exekutivrats.
Der Vorsitzende des Ethikrats kann ebenfalls in ein Offenes Tribunal, auf dem Open Constitution Governance System für Schiedsverfahren zwischen streitenden Mitgliedern der Stiftung registriert, gewählt werden.
Erwägung:
5. Die Ernennung in diesen Ethikrat erfolgt unentgeltlich und freiwillig. Ernennungen erfolgen in der Regel für eine Amtszeit von mindestens 1 Jahr und bis zu fast 3 Jahren.
Ernennung, Nominierung, Absetzung und Rücktritt:
Ernennung:
6.1 Die folgenden Mitglieder können offiziell ein neues oder bestehendes Mitglied der Stiftung für den Ethikrat nominieren:
6.1 a. Ein gewähltes Mitglied des Exekutivrats oder des Ethikrats oder des Beratungsgremiums.
6.1 b. Ein Nicht-Ratsmitglied kann ebenfalls eine Nominierung in Form eines Gemeinschaftsvorschlags beantragen. Die Nominierungsaktion ist offiziell von den in oben 6.1 „a“ genannten Mitgliedern einzuleiten.
6.2 Selbstnominierungen durch ein bestehendes Mitglied eines der Open Council-Gremien für seine/ihre Ernennung in den Ethikrat sind nicht zulässig.
Selbstnominierungen durch ein Nicht-Ratsmitglied der Stiftung für seine/ihre Ernennung in den Ethikrat sind nicht zulässig. Bitte lesen Sie mehr. 6.3 Sobald die Nominierung vom Nominierten akzeptiert wurde, muss der Nominierte oder das Mitglied, das den Nominierten nominiert hat, unterstützende Dokumentation wie die Schriften des Nominierten, Veröffentlichungen und Nachweise gesellschaftlicher Aktivitäten im Mitgliederregister der Stiftung einreichen.
Ein Ratsbeschluss "Vote IN" wird dann in der Mailingliste des Rates terminiert.
6.4 Die Ernennung in den Ethikrat wird in den öffentlich einsehbaren Aufzeichnungen der Muellners Stiftung veröffentlicht.
Absetzung:
7.1 Mitglieder des Exekutivrats oder des Ethikrats können nur offiziell die Absetzung eines Mitglieds aus dem Ethikrat nominieren.
7.2 Open Council-Beschluss - “Vote OUT" gilt im Open Constitution-System als aktiv, sobald er in der privaten Mailingliste des Rates initiiert wurde.
Ein triftiger Grund für einen Verstoß gegen die geltenden Richtlinien und Direktiven der Muellners Stiftung muss von den Mitgliedern, die den Beschluss einleiten, angegeben werden, um den Ratsbeschluss „Vote OUT“ zu unterstützen.
7.3 Community-Referendum: Die endgültige Absetzung eines Mitglieds aus dem Ethikrat unterliegt einem Community-Referendum über den angenommenen Ratsbeschluss „Vote OUT“, wie oben in 7.1 & 7.2 angegeben.
8. Ein Mitglied kann in mehr als einem Organ des Open Council tätig sein. Jedes Ratsgremiumsmitgliedschaft gewährt zusätzliche Stimmrechte.
Wenn ein Mitglied in zwei Organen des Open Council tätig ist, bedeutet dies effektiv, dass für dasselbe Mitglied zwei Stimmen bei den abstimmungsbasierten Entscheidungsverfahren des Stiftungsrats gezählt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Governance-Protokolle für die Ernennung oder Absetzung von Mitgliedern des Open Council.
Rücktritt:
9. Der Rücktritt eines Mitglieds aus dem Ethikrat ist eine freiwillige Handlung.
Ein Mitglied kann vom Ethikrat zurücktreten, indem es die Gründe für den Rücktritt angibt. Die Rücktrittsanzeige kann per elektronischer E-Mail an die Mailingliste des Rates erfolgen.
Verschiedenes:
10. Das Unabhängiger Vorstand behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen und Statuten von Zeit zu Zeit zu aktualisieren, in Übereinstimmung mit den bestehenden Regeln und Vorschriften des Verbands, einschließlich des Vorbehalts, die Ernennung in diesen Rat jederzeit ohne Vorankündigung und ohne das ordnungsgemäße Wahlverfahren der Absetzung zu beenden, in folgendem Szenario:
Wenn das Mitglied in einem zuständigen Gericht weltweit wegen strafrechtlicher, zivil- oder finanzrechtlicher Delikte verurteilt wird, in einem Land, in dem die Stiftung durch eine rechtliche Vertretung oder ein verbundenes Netzwerk aktiv ist.
Lesen Sie mehr über die Leitprinzipien & Diversitätserklärung der Stiftung hier.
Lesen Sie mehr über den Verhaltenskodex der Stiftung hier.
11. Die Statuten der Stiftung sowie die Geschäftsbedingungen, die deren Funktion regeln, sind hier zu finden.
Der Unabhängige Vorstand behält sich das Recht vor, den gesamten Ethikrat aufzulösen und die Bildung eines neuen Ethikrats einzuleiten.
12. Die Mitglieder der Stiftung kommunizieren über kryptografische elektronische Kommunikationssysteme und technische Werkzeuge. Im Zusammenhang mit den von Mitgliedern dieses Rates einberufenen elektronischen Sitzungen ist die IT-Infrastruktur der Stiftung zu verwenden.
Fand die Sitzung außerhalb der Kommunikationsinfrastruktur der Stiftung statt, müssen die Sitzungsprotokolle dem Exekutivrat zur Kenntnis gebracht werden.
Treuhänder: Wahlrat
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