Medienrat
Auf dieser Seite wird die Rolle und Zusammensetzung des Medienrats beschrieben, der durch eine Ratsabstimmung des Offenen Rats ernannt wird.
Die Rolle des Global Media Council besteht darin, das Netzwerk der Open Constitution-Gemeinschaft in Medienangelegenheiten hinsichtlich der Aktivitäten der Stiftung zu beraten, zu beobachten und zu lenken.
Mitglieder des Media Council sind Personen mit anerkannten Beiträgen und Veröffentlichungen zu sozialen, humanitären und technologischen Themen. Sie haben wiederholt Erfolg darin gehabt, die Förderung nachhaltiger Ideen zu steuern und zur Menschheit beizutragen.
Die Mitglieder des Media Council arbeiten nach den folgenden Richtlinien:
Sitzungen:
1. Die Mitglieder des Media Council sollen sich fortlaufend mit dem Executive Council treffen: 1.1 In der Regel monatlich aufgezeichnet durch ein elektronisches Treffen mit dem Executive Council, entweder ausschließlich oder durch die Open Convention
1.2 Wenn die Anwesenheit des Mitglieds in den monatlichen Ratsmeetings der Stiftung aufgezeichnet wird oder
1.3 Wenn teilnehmend durch die Unabhängiges Gremiums private Mailingliste zu jeder Abstimmung des Open Council, mindestens einmal im Monat.
Der Media Council spielt eine zentrale Rolle bei der Veröffentlichung, Förderung und Unterstützung der Advocacy der Stiftung für ihre Leitprinzipien. Daher kann eine Vertrauensabstimmung angesetzt werden, um die Anwesenheit der Mitglieder des Media Council zu dokumentieren.
2. Der Media Council kann einberufen werden, um das Executive Council oder andere Mitglieder zusätzlich zu den monatlichen Ratsmeetings in einem elektronischen Treffen zu treffen, um zu ihren Rollen und Verantwortlichkeiten beizutragen.
3. Der Media Council kann ein elektronisches Treffen einberufen und alle Mitglieder des Open Council oder alle Mitglieder der Stiftung einladen, um eine unabhängige, dokumentierte Überprüfung der Medieninitiativen der Stiftung durchzuführen.
Das Sitzungsprotokoll jeder einberufenen „Media Council-Sitzung“ muss dem Executive Committee innerhalb von 14 Tagen nach der Sitzung vorgelegt werden.
Das Executive Council behält sich das Recht vor, das Sitzungsprotokoll und die dokumentierten Bewertungen dieses Ausschusses abzulehnen oder an die anderen Mitglieder der Stiftung freizugeben.
Open Constitution Governance-Rahmen:
4. Das Open Constitution-Netzwerk organisiert sich selbst mit einem dezentralen offenen Governance-System. Jede Entscheidung im offenen Governance-Bereich wird im Open Constitution-Ledger aufgezeichnet.
Der Media Council arbeitet mit allen Gremien des Open Council in Bezug auf die Medienarbeit der Stiftung, die Sprecherrolle ihrer Advocacy und die Präsentation von Open-Source-Projekten zusammen.
Das Exekutivrat ratifiziert die Beschlüsse des Media Council.
Das Unabhängiges Gremium stellt dann die Ratifizierung etwaiger Änderungen dieser Verfassung sowie die Governance und Lenkung der Stiftung sicher, basierend auf den öffentlichen Berichten des Executive Council.
Der Vorsitzende des Media Council kann auch in ein Offenes Tribunal, auf dem Open Constitution Governance System für Schiedsverfahren zwischen streitenden Mitgliedern der Stiftung registriert, gewählt werden.
Erwägung:
5. Die Ernennung in diesen Media Council ist ehrenamtlich und freiwillig. Ernennungen erfolgen in der Regel für eine Wahlperiode von mindestens 1 Jahr und in der Regel fast 3 Jahre.
Ernennung, Nominierung, Absetzung und Rücktritt:
Ernennung:
6.1 Nominierung: Die folgenden Mitglieder können offiziell ein bestehendes Mitglied der Stiftung für den Media Council nominieren:
6.1 a. Ein gewähltes Mitglied des Exekutivrat oder den Media Council oder das Beirats.
6.1 b. Ein Nicht-Ratsmitglied kann ebenfalls eine Nominierung in Form eines Gemeinschaftsvorschlags beantragen. Die Nominierungsaktion darf nur von den in 6.1 „a“ genannten Mitgliedern offiziell initiiert werden.
6.2 Eine Selbstnominierung durch ein bestehendes Mitglied eines der Gremien des Open Council für seine/ihre Ernennung in den Media Council ist nicht zulässig.
Eine Selbstnominierung durch ein Nicht-Ratsmitglied der Stiftung für seine/ihre Ernennung in den Media Council ist nicht zulässig. Bitte lesen Sie mehr. 6.3 Sobald die Nominierung vom Nominierten akzeptiert wird, muss der Nominierte oder das nominierende Mitglied unterstützende Informationen wie die Schriften, Veröffentlichungen und den Nachweis sozialer Aktivitäten des Nominierten im Mitgliederregister der Stiftung einreichen.
Ein Ratsbeschluss "Vote IN" wird dann in der Mailingliste des Rates terminiert.
6.4 Die Ernennung in den Media Council wird in den öffentlich zugänglichen Unterlagen der Muellners Foundation veröffentlicht.
Entfernungsverfahren:
7.1 Mitglieder des Executive Council oder des Media Council oder des Advisory Council können nur offiziell die Entfernung eines Mitglieds aus dem Media Council vorschlagen.
7.2 Open Council-Beschluss - “Vote OUT" gilt im Open Constitution-System als aktiv, sobald er in der privaten Mailingliste des Rates initiiert wurde.
Ein triftiger Grund für einen Verstoß gegen die geltenden Richtlinien und Direktiven der Muellners Stiftung muss von den Mitgliedern, die den Beschluss einleiten, angegeben werden, um den Ratsbeschluss „Vote OUT“ zu unterstützen.
7.3 Community-Referendum: Die endgültige Abberufung eines Mitglieds des Media Committee unterliegt einem Community-Referendum über die verabschiedete Ratsentscheidung „Vote OUT“, wie oben in 7.1 & 7.2 angegeben.
8. Ein Mitglied kann in mehr als einem Organ des Open Council tätig sein. Jedes Ratsgremiumsmitgliedschaft gewährt zusätzliche Stimmrechte.
Wenn ein Mitglied in zwei Organen des Open Council tätig ist, bedeutet dies effektiv, dass für dasselbe Mitglied zwei Stimmen bei den abstimmungsbasierten Entscheidungsverfahren des Stiftungsrats gezählt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Governance-Protokolle für die Ernennung oder Absetzung von Mitgliedern des Open Council.
Rücktritt:
9. Der Rücktritt eines Mitglieds aus dem Media Committee ist eine freiwillige Handlung.
Ein Mitglied kann aus dem Media Committee zurücktreten, indem es die Gründe für den Rücktritt angibt. Die Bekanntgabe des Rücktritts kann per elektronischer Mail an die Medien-Mailingliste des Netzwerks erfolgen; [email protected].
Verschiedenes:
10. Das Unabhängiges Gremium behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen und Statuten von Zeit zu Zeit zu aktualisieren, in Übereinstimmung mit den bestehenden Regeln und Vorschriften des Verbands, einschließlich des Vorbehalts, die Ernennung in diesen Rat jederzeit ohne Vorankündigung und ohne das ordnungsgemäße Wahlverfahren der Absetzung zu beenden, in folgendem Szenario:
Wenn das Mitglied in einem zuständigen Gericht weltweit wegen straf-, zivil- oder finanzieller Straftaten verurteilt wird, in einem Gericht mit zuständiger Jurisdiktion, in dem die Nicht-Rats-Stiftungself-Resignation eine aktive Präsenz hat, entweder durch eine rechtliche Vertretung oder ein angeschlossenes Netzwerk.
Lesen Sie mehr über die Leitprinzipien & Diversitätserklärung der Stiftung hier.
Lesen Sie mehr über den Verhaltenskodex der Stiftung hier.
11. Die Statuten der Stiftung und die Geschäftsbedingungen, die deren Funktionieren regeln, sind hier zu finden. Der Unabhängige Vorstand behält sich das Recht vor, den gesamten Media Council aufzulösen und die Konstituierung eines neuen Media Council zu initiieren.
12. Die Mitglieder der Stiftung kommunizieren über kryptografische elektronische Kommunikationssysteme und Technologietools. Im Zusammenhang mit den von Mitgliedern dieses Rates einberufenen elektronischen Treffen ist die IT-Infrastruktur der Stiftung zu verwenden.
Fand die Sitzung außerhalb der Kommunikationsinfrastruktur der Stiftung statt, müssen die Sitzungsprotokolle dem Exekutivrat zur Kenntnis gebracht werden.
Treuhänder: Wahlrat
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