Regulierungsrat
Auf dieser Seite wird die Rolle und Zusammensetzung des Regelungsrats beschrieben, der durch eine Ratsabstimmung des Offenen Rats ernannt wird.
Die Rolle des Regulationsrats besteht darin, dem Netzwerk der Open Constitution-Gemeinschaft in seinen verschiedenen Initiativen Beratung zu leisten. Dieser Rat arbeitet an Regelungen im Zusammenhang mit Geldpolitik, zwischenstaatlichen Organisationen, Regierungsbehörden und der satzungsmäßigen Aufrechterhaltung der Stiftung.
Die Mitglieder des Regulationsrats haben sich freiwillig entschieden, aktiv zur Agenda der Open Constitution beizutragen.
Diese Mitglieder veröffentlichen Meinungsartikel zur finanziellen Technologie-Forschung der Stiftung und zur Selbstverwaltung, tragen direkt als Mentoren für Learn-Stipendiaten bei, beteiligen sich an der Präsentation der Agenda der Stiftung in ihrem Branchennetzwerk und bauen strategische Beziehungen zu Regierungs- und zwischenstaatlichen Organisationen auf.
Die für den Regulationsrat ernannten Mitglieder verbleiben in der Regel für einen festen Zeitraum in diesem Ausschuss.
Die Mitglieder des Regulationsrats können mehrere Steward-Gruppen nominieren und ernennen, die mit den Fiscal Hosts der Stiftung verbunden sind. Lesen Sie mehr auf dem Steward-Gruppenseite hier.
Die Mitglieder des Regulationsrats sollen außerdem das Regulations CWC ernennen, eine unabhängige Core Working Group.
Die Mitglieder des Regulationsrats arbeiten nach den folgenden Richtlinien:
Sitzungen:
1. Die Mitglieder des Regulationsrats sollen sich fortlaufend mit dem Executive Council treffen: 1.1 In der Regel monatlich protokolliert durch eine elektronische Sitzung mit dem Executive Council, entweder ausschließlich oder über die Open Convention
1.2 Wenn protokolliert durch die Anwesenheit des Mitglieds bei den monatlichen Ratssitzungen der Stiftung, oder
1.3 Wenn teilnehmend durch die Unabhängiges Gremiumprivate Mailingliste von any Open Council-Abstimmung, mindestens einmal im Monat.
2. Der Regulationsrat kann zusätzlich zu den monatlichen Ratssitzungen eine elektronische Sitzung einberufen, um sich mit dem Executive Council oder anderen Mitgliedern zu treffen und zu den Rollen und Verantwortlichkeiten des Rates beizutragen.
3. Der Regulationsrat kann eine elektronische Sitzung einberufen, zu der alle Mitglieder des Open Council oder alle Mitglieder der Stiftung eingeladen werden, um eine unabhängige dokumentierte Überprüfung der Initiativen der Stiftung durchzuführen.
Die Sitzungsprotokolle jeder einberufenen „Regulationsratssitzung“ sind dem Executive Council innerhalb von 14 Tagen nach der Sitzung vorzulegen.
Das Executive Council behält sich das Recht vor, das Sitzungsprotokoll und die dokumentierten Bewertungen dieses Ausschusses abzulehnen oder an die anderen Mitglieder der Stiftung freizugeben.
Open Constitution Governance-Rahmen:
4. Das Open Constitution-Netzwerk organisiert sich selbst mit einem dezentralen offenen Governance-System. Jede Entscheidung im offenen Governance-Bereich wird im Open Constitution-Ledger aufgezeichnet.
Daher besteht die Aufgabe des Regulationsrats darin, gemeinsam mit den anderen Organen des Open Council das Selbstverwaltungsmodell der Stiftung zu lenken, das in der Open Constitution der Stiftung verankert ist.
Das Exekutivrat ratifiziert die Beschlüsse des Regulationsrats.
Das Unabhängiges Gremium stellt dann die Ratifizierung von Änderungen an dieser Verfassung, Governance und Steuerung der Stiftung sicher, basierend auf den öffentlichen Berichten des Exekutivrats.
Der Vorsitzende des Regulationsrats kann ebenfalls in ein Offenes Tribunal, auf dem Open Constitution Governance System für Schiedsverfahren zwischen streitenden Mitgliedern der Stiftung registriert, gewählt werden.
Erwägung:
5. Die Ernennung in diesen Regulationsrat erfolgt unentgeltlich und freiwillig. Ernennungen erfolgen in der Regel für eine Wahlperiode von mindestens 1 Jahr und meist bis zu 3 Jahren.
Ernennung, Nominierung, Absetzung und Rücktritt:
Ernennung:
6.1 Die folgenden Mitglieder können offiziell ein neues oder bestehendes Mitglied der Stiftung für den Regulationsausschuss nominieren:
6.1 a. Ein gewähltes Mitglied des Exekutivrat oder der Beirats oder des Regulationsrats.
6.1 b. Ein Nicht-Ratsmitglied kann ebenfalls eine Nominierung in Form eines Gemeinschaftsvorschlags beantragen. Die Nominierungsaktion ist offiziell von den in oben 6.1 „a“ genannten Mitgliedern einzuleiten.
6.2 Eine Selbstnominierung durch ein (bereits gewähltes) Mitglied eines der Organe des Open Council für dessen Ernennung in den Regulationsrat ist nicht zulässig.
Eine Selbstnominierung durch ein bestehendes Nicht-Ratsmitglied der Stiftung für dessen Ernennung in den Regulationsrat ist nicht zulässig. Bitte lesen Sie mehr.
6.3 Sobald die Nominierung vom Nominierten akzeptiert wurde, muss der Nominierte oder das das Nominierungsmitglied unterstützende Unterlagen wie die Literatur des Nominierten, Veröffentlichungen und Nachweise über gesellschaftliches Engagement im Membership Registry der Stiftung einreichen.
Ein Ratsbeschluss "Vote IN" wird dann in der Mailingliste des Rates terminiert.
6.4 Die Ernennung in den Regulationsrat wird in den öffentlich zugänglichen Unterlagen der Muellners Foundation veröffentlicht.
Entfernungsverfahren:
7.1 Mitglieder des Executive Council, des Regulationsrats oder des Advisory Council können nur offiziell die Abberufung eines Mitglieds aus dem Regulationsrat vorschlagen.
7.2 Open Council-Beschluss - “Vote OUT" gilt im Open Constitution-System als aktiv, sobald er in der privaten Mailingliste des Rates initiiert wurde.
Ein triftiger Grund für einen Verstoß gegen die geltenden Richtlinien und Direktiven der Muellners Stiftung muss von den Mitgliedern, die den Beschluss einleiten, angegeben werden, um den Ratsbeschluss „Vote OUT“ zu unterstützen.
7.3 Community-Referendum: Die endgültige Abberufung eines Mitglieds aus dem Regulationsrat unterliegt einem Community-Referendum über den gefassten Ratsbeschluss „Vote OUT“, wie oben in 7.1 & 7.2 angegeben.
8. Ein Mitglied kann in mehr als einem Organ des Open Council tätig sein. Jedes Ratsgremiumsmitgliedschaft gewährt zusätzliche Stimmrechte.
Wenn ein Mitglied in zwei Organen des Open Council tätig ist, bedeutet dies effektiv, dass für dasselbe Mitglied zwei Stimmen in den ratsbasierten Entscheidungsverfahren der Stiftung gezählt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Governance-Protokolle für die Ernennung oder Abberufung von Mitgliedern des Open Council.
Rücktritt:
9. Der freiwillige Rücktritt eines Mitglieds aus dem Regulationsrat ist eine freiwillige Handlung.
Ein Mitglied kann vom Regulationsrat zurücktreten, indem es die Gründe für den Rücktritt angibt. Die Rücktrittserklärung kann per E-Mail an die Mailingliste des Rates erfolgen.
Verschiedenes:
10. Das Unabhängiges Gremium behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen und Statuten von Zeit zu Zeit zu aktualisieren, in Übereinstimmung mit den bestehenden Regeln und Vorschriften des Verbands, einschließlich des Vorbehalts, die Ernennung in diesen Rat jederzeit ohne Vorankündigung und ohne das ordnungsgemäße Wahlverfahren der Absetzung zu beenden, in folgendem Szenario:
Wenn das Mitglied in einem zuständigen Gericht weltweit wegen strafrechtlicher, zivil- oder finanzrechtlicher Delikte verurteilt wird, in einem Land, in dem die Stiftung durch eine rechtliche Vertretung oder ein verbundenes Netzwerk aktiv ist.
Lesen Sie mehr über die Leitprinzipien & Diversitätserklärung der Stiftung hier.
Lesen Sie mehr über den Verhaltenskodex der Stiftung hier.
11. Die Statuten der Stiftung und die Geschäftsbedingungen, die deren Funktion regeln, finden Sie hier. Der Unabhängige Vorstand behält sich das Recht vor, den gesamten Regulationsrat aufzulösen und die Konstituierung eines neuen Regulationsrats einzuleiten.
12. Die Mitglieder der Stiftung kommunizieren über kryptografische elektronische Kommunikationssysteme und Technologietools. Im Zusammenhang mit den von Mitgliedern dieses Rates einberufenen elektronischen Sitzungen ist die IT-Infrastruktur der Stiftung zu verwenden.
Fand die Sitzung außerhalb der Kommunikationsinfrastruktur der Stiftung statt, müssen die Sitzungsprotokolle dem Exekutivrat zur Kenntnis gebracht werden.
Treuhänder: Wahlrat
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