Exekutivrat

Auf dieser Seite wird die Rolle und Zusammensetzung des Exekutivrates beschrieben, der durch eine Ratsabstimmung des Offenen Rats ernannt wird.

Mitglieder des Exekutivrats spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung Governance von Initiativen der Stiftung.

Einige Beispiele sind unten:

  1. Änderungen der Richtlinien und Weisungen der Governance-Verfassung der Stiftung.

  2. die Aufrechterhaltung der rechtlichen Existenz der Stiftung und die Einhaltung der geltenden Gesetze der Rechtsordnungen, in denen die Stiftung und ihre verbundenen Einrichtungen registriert sind.

  3. Ratifizierung von Maßnahmen des Ratsausschusses und Mitgliederbeschlüssen aus den Open-Source-Communities der Stiftung.

  4. Schutz der Marke der Stiftung.

  5. Ernennung von Mitgliedern in mehreren Ausschüssen.

  6. Ernennung von Amtsträgern der Stiftung.

  7. Schatzamtsverwaltung

Der Exekutivausschuss ist ein oberstes verfassungsmäßiges Gremium und wird aus dem Open Council der Stiftung gebildet; die Ernennung der Mitglieder erfolgt durch einen Wahlprozess.

Die Ernennung zum Exekutivausschuss erfolgt alle zwei Jahre durch eine Generalwahl.

Über Nominierungen: Ein Kandidat kann sich selbst für die Mitgliedschaft im Exekutivausschuss nominieren.

Bevor ein Kandidat seine Kandidatur für den Exekutivausschuss einreicht, sollten die folgenden Punkte berücksichtigt werden:

  1. Kandidaten sollten bereits in einem der Organe des Open Council im Wahljahr oder im dem Wahljahr vorangehenden Jahr tätig sein.

  2. Kandidaten sollten einen Community-Konsens nachgewiesen haben und aktiv an den Zielen und Initiativen der Stiftung teilgenommen haben.

  3. (Für 2019–2022) Die maximale Anzahl an Kandidaten­nominierungen steht in Verhältnis zur Größe der Community. Für je 100 Community-Mitglieder ist eine einzige Kandidaten­nominierung zulässig.

Z. B. Wenn es 1000 Mitglieder gibt, dürfen für ein Wahljahr nicht mehr als 10 Nominierungen für Sitze im Exekutivausschuss eingereicht werden.

Hinweis: Jeder Ratsausschuss ernennt ein einzelnes Mitglied (in der Regel den Vorsitzenden des Ausschusses), um eine Stimme darüber zu reservieren, ob eine Kandidaten­nominierung akzeptiert oder abgelehnt wird.

Das bedeutet, dass jeder Vorsitzende eines Ratsausschusses naturgemäß ein Veto gegen eine Nominierung innehat.

Dies stellt sicher, dass während des Wahlprozesses qualitativ hochwertige Führung und menschliche Tugenden gewahrt werden. (Lesen Sie mehr darüber, wofür jeder Ausschuss verantwortlich ist.)

Sobald die Nominierungen eines Kandidaten bei den Rats­ausschüssen das Quorum erreichen, werden alle Nominierungen von der Community zur Abstimmung gestellt.

Bei der Wahl: Jedes Community-Mitglied hat eine einzige Stimme für eine Kandidaten­nominierung.

Die Kandidaten, die mehr als die Hälfte aller von teilnehmenden Community-Mitgliedern abgegebenen Stimmen erhalten, werden dann in den Exekutivausschuss berufen.

Nach der Wahl: Die gewählten Mitglieder des Exekutivausschusses beschließen dann, einen Kanzler unter sich zu ernennen.

Eine allgemeine Richtlinie ist, einen Kanzler mit der höchsten Stimmenzahl aus der Wahl zu ernennen.

Über den Kanzler des Open Constitution Netzwerks:

a. Ein Kanzler ist verantwortlich für die Ausrichtung der Open-Source-Initiativen der Stiftung.

b. Rats­ausschüsse fungieren als Berater des Kanzlers, jeweils im Rahmen der Richtlinien und Aufgaben des jeweiligen Ausschusses.

c. Ein Kanzler ist absetzbar und falls der Exekutivausschuss dies beschließt, kann auch ein Vizekanzler ernannt werden.

Folgendes sind die Aufgaben, zu denen sich der Exekutivrat verpflichtet:

a. Die Instandhaltung der Infrastruktur der Stiftung (Finanzen, Büro, Verwaltung, IT-Infrastruktur usw.) als Hauptaufgabe des Exekutivrats.

b. Konstruktive Beobachtungen zur Ausrichtung und zum Wert der Stiftung vom Observations- und Ethikrat willkommen heißen.

c. Beschleunigte Beteiligung an der Ausrichtung der Vision der Stiftung durch die Projekt­ausschüsse begrüßen.

d. Durchsetzung der Rechte der Community der Stiftung in Form eines Rechts­ausschusses begrüßen.

e. Öffentlichkeitsarbeit in Form eines Medien­ausschusses schaffen.

f. Beratung zur Ausrichtung der Stiftung in Form eines Beirats willkommen heißen.

Treuhänder: Wahlrat

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