E-Mietrechts-Satzungen
Diese Seite skizziert die Leitartikel für die Aufnahme einer Gruppe natürlicher Personen (juristischer Körper) in die Tenancy des Open-Verfassung-AI-Netzwerks.
Leitende Artikel:
1. ZUGANG FÜR BEGÜNSTIGTE
Ein E-Mieter erhält eine authentifizierte Berechtigung für das Datenverzeichnis der Embedded Knowledge Base (EKB) des Netzwerks für Begünstigte, die natürliche Personen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle natürlichen Personen, die mit dem E-Mieter verbunden sind, in Übereinstimmung mit den lokalen Handelsgesetzen.
Begünstigter der Einrichtung kann ein leitender Angestellter, ein Mitglied eines Vorstandsausschusses, ein Mitarbeiter oder ein Kunde bzw. Verbraucher der internationalen Aktivität/Branchenklassifikation des E-Mieters sein.
Alle natürlichen Personen, die mit dem Mieter verbunden sind, haben gemäß den Bestimmungen des lokalen Rechts Zugang zur elektronischen Residenz, sobald die Mietschaft einer Institution aktiviert ist.
Alle solchen natürlichen Personen, die mit dem Mieter verbunden sind und Zugang zur Open-Convention der Stiftung haben erhalten abgeleitete Mitgliedschaftsrechte durch elektronische Residenz, z. B. die Möglichkeit, die Wahlcharta zu aktivieren.
2. BESTELLUNG EINES BESONDEREN VERTRETERS:
Ein E-Mieter nominiert und bestellt mindestens ein (1) Vertretermitglied (eine natürliche Person oder eine Gruppe natürlicher Personen, die mit dem E-Mieter verbunden sind, in Übereinstimmung mit den lokalen Handelsgesetzen) für das Organ der Offenen Verfassung: Beobachterrat.
Eine solche Vertretung muss ordnungsgemäß durch das leitende Organ des E-Mieters in Übereinstimmung mit dem lokalen Recht autorisiert sein.
Eine solche Vertretung eines dienstverpflichteten Nominierten muss zeichnungsberechtigt im Namen des E-Mieters gewesen sein, in voller Übereinstimmung mit dem lokalen Recht.
Jede Nominierung, Ernennung oder Abberufung des Vertreters muss den Satzungsbestimmungen für natürliche Personen folgen: Beobachterrat, und anschließend muss jede Änderung der Vertretung ebenfalls gemäß dem ratifiziert werden Globalen Statuten.
2.1 ROLLE DER/DER BESONDEREN VERTRETERBENANNTEN IN DER NETZWERKMIETSCHAFT:
2.1.1 Mindestens ein (1) Vertreterbenannter muss ernannt werden und hat die Befugnis, das E-Mieters bei der Bereitstellung der authentifizierten Berechtigung für das Datenverzeichnis der Embedded Knowledge Base (EKB) des Open Constitution AI-Netzwerks zu vertreten und rechtlich zu binden, das von der Stiftung gepflegt wird.
2.1.2 Verzicht auf Entschädigung: Der besondere Vertreterbenannte entbindet von jeglicher Verantwortung gegenüber der öffentlichen Vereinigung im Rahmen und Umfang dieser Globalstatuten: Satzung juristischer Personen: Open Constitution.
2.1.3 Verzicht auf Vertraulichkeit: Es liegt im Ermessen des besonderen Vertreterbenannten, ob ein ausdrücklicher Verzicht auf Vertraulichkeit in Bezug auf jeden Austausch vertraulicher Informationen und jegliches damit verbundenes Material zwischen dem E-Mieter und dem Netzwerk durch die authentifizierte Berechtigung bestehen bleibt, erhöht oder verringert wird
3. MIETSCHAFTSKONVENTION:
Vorbehaltlich der Verpflichtungen und Bestimmungen von Artikel 2 oben, die für die Bestellung des besonderen Vertreterbenannten gelten, haben alle Begünstigten, die dem E-Mieter zugeordnet sind, naturalisierte Rechte zur Foundation E-Residenz, als wären sie gewöhnliche freiwillige Mitglieder der Stiftung.
3.1 PROJEKTMIETSCHAFTSKONVENTION:
Die/Die besonderen Vertreterbenannten des Beobachterrats sollen eine Projektkonvention organisieren. Die primäre Form der Konvention ist elektronisch, sofern der Exekutivrat nicht anders beschließt.
4. TOKENISIERUNG
Vorbehaltlich der Verpflichtungen und Bestimmungen von Artikel 1 oben wird die Stiftung die tokenisierte und authentifizierte Berechtigung für die mit den E-Mietern verbundenen Begünstigten durch die Bereitstellung eines Tokens aufzeichnen und verbuchen. Das Token wird als ablaufend bezeichnet und seine Gültigkeit im Netzwerk endet mit der Auflösung der E-Mietschaft, wie in Artikel 5 unten vorgesehen.
5. AUFLÖSUNG DER NETZWERKMIETSCHAFT
Es liegt im Ermessen des Exekutivrats oder des Lenkungsausschusses, einen E-Mieter aus dem Open Constitution Network zu entfernen.
Das leitende Organ des E-Mieters, das vom anwendbaren lokalen Recht ordnungsgemäß anerkannt ist, kann die Netzwerkmietschaft auch durch Mitteilung an die Stiftung gemäß den Globalstatuten: Satzung: Open Constitution AI Network auflösen.
Es soll eine Bestimmung getroffen werden, damit der besondere Vertreterbenannte des E-Mieters die Mietskonvention wie in Artikel 3.1 oben dargestellt archivieren kann.
Der Vertreterbenannte hat das Recht, eine Open Convention für künftige Aufzeichnungen der öffentlichen Vereinigung zu archivieren.
Die Ernennung des/der besonderen Vertreterbenannten bleibt jedoch nach der Auflösung der Netzwerkmietschaft bestehen, bis die Wahlernennung ihren natürlichen Lauf oder ihre Amtszeit oder Dauer gemäß den Globalstatuten: Satzung natürlicher Personen, Satzung juristischer Personen beendet.
6. OFFENES GERICHT
(i) Vermittlung und Ernennung eines Schiedsrichters:
Jeder Streit/Unterschied und/oder Anspruch, der sich aus oder im Zusammenhang mit der rechtlichen Auslegung der Globalstatuten oder der Auslegung einer nachfolgenden Vereinbarung zwischen dem ‚E-Mieter‘ und einem registrierten Vertreter der Stiftung ergibt, ist einvernehmlich zwischen den bevollmächtigten Vertretern der streitenden Parteien zu lösen, andernfalls:
wird ein solcher Streit/Unterschied und/oder Anspruch durch die Schiedsgerichtsbarkeit eines einzelnen Schiedsrichters entschieden, der vom Beobachtungstrat der Stiftung für ein Offenes Gericht nominiert und ernannt wird, dessen Mitglied die bevollmächtigten Vertreter des E-Mieters sein können oder auch nicht.
Der Exekutivrat wird die Ernennung des Schiedsrichters und die anschließende Bildung eines Offenen Gerichts ratifizieren.
(ii) Wiederernennung des Schiedsrichters: Falls ein so ernannter Schiedsrichter aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, das Schiedsverfahren fortzusetzen, bestellt dieser Beobachtungstrat an seiner/ihrer Stelle einen anderen einzelnen Schiedsrichter, der berechtigt wird, das Schiedsverfahren von dem Zustand fortzusetzen, in dem sein Vorgänger es verlassen hat.
(iii) Anwendbares Recht für das Schiedsverfahren: Das Schiedsverfahren unterliegt den Bestimmungen der Handelsgesetze in einer Gerichtsbarkeit, in der die Stiftung einen fiskalischen Gastgeber hat und der E-Mieter steuerlich ansässig ist.
(iv) Ort: Der Schiedsort ist der eingetragene Sitz des registrierten Vertreters oder fiskalischen Gastgebers des Netzwerks in der Gerichtsbarkeit (in der die Stiftung einen fiskalischen Gastgeber hat und der Mieter steuerlich ansässig ist)
und falls aus irgendeinem Grund die physische Anwesenheit der bevollmächtigten Vertreter beider Parteien und des ernannten Schiedsrichters nicht möglich ist, kann das Schiedsverfahren über ein aufgezeichnetes elektronisches Kommunikationssystem stattfinden.
(v) Kosten und verbindliches Schiedsverfahren: Alle Kosten und Gebühren außer Anwaltsgebühren, die mit dem Schiedsverfahren verbunden sind, werden von den streitenden Parteien gleichermaßen getragen.
Der vom Schiedsrichter erlassene Spruch ist endgültig und für die streitenden Parteien bindend.
Ein Urteil über den vom Schiedsrichter (Offenes Gericht) ergangenen Spruch kann bei jedem zuständigen Gericht eintragen werden.
7. GELTENDE BESTIMMUNGEN:
Das Exekutivrat behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen und Richtlinien des Netzwerks in Übereinstimmung mit der rechtlichen Auslegung des Globalen Statuten von Zeit zu Zeit zu aktualisieren, in Übereinstimmung mit den bestehenden Regeln und Vorschriften der öffentlichen Vereinigung, einschließlich des Vorbehalts, die Ernennung des besonderen Vertreterbenannten des E-Mieters in den Beobachterrat jederzeit ohne Vorankündigung und ohne das ordnungsgemäße Wahlverfahren zur Abberufung zu beenden, ausdrücklich wenn:
Der E-Mieter in einem zuständigen Gericht weltweit, in dem die Stiftung durch eine juristische Personenvertretung oder ein angeschlossenes Netzwerk vertreten ist, wegen strafrechtlicher, zivilrechtlicher oder finanzieller Delikte verurteilt wird,(in dem die Stiftung einen fiskalischen Gastgeber hat).
Treuhänder: Exekutivrat
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