E-Mietrechts-Satzungen

Diese Seite skizziert die Leitartikel für die Aufnahme einer Gruppe natürlicher Personen (juristischer Körper) in die Tenancy des Open-Verfassung-AI-Netzwerks.

Leitende Artikel:

1. ZUGANG FÜR BEGÜNSTIGTE

Ein E-Mieter erhält eine authentifizierte Berechtigung für das Datenverzeichnis der Embedded Knowledge Base (EKB) des Netzwerks für Begünstigte, die natürliche Personen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle natürlichen Personen, die mit dem E-Mieter verbunden sind, in Übereinstimmung mit den lokalen Handelsgesetzen.

Begünstigter der Einrichtung kann ein leitender Angestellter, ein Mitglied eines Vorstandsausschusses, ein Mitarbeiter oder ein Kunde bzw. Verbraucher der internationalen Aktivität/Branchenklassifikation des E-Mieters sein.

Alle natürlichen Personen, die mit dem Mieter verbunden sind, haben gemäß den Bestimmungen des lokalen Rechts Zugang zur elektronischen Residenz, sobald die Mietschaft einer Institution aktiviert ist.

Alle solchen natürlichen Personen, die mit dem Mieter verbunden sind und Zugang zur Open-Convention der Stiftung haben erhalten abgeleitete Mitgliedschaftsrechte durch elektronische Residenz, z. B. die Möglichkeit, die Wahlcharta zu aktivieren.

2. BESTELLUNG EINES BESONDEREN VERTRETERS:

Ein E-Mieter nominiert und bestellt mindestens ein (1) Vertretermitglied (eine natürliche Person oder eine Gruppe natürlicher Personen, die mit dem E-Mieter verbunden sind, in Übereinstimmung mit den lokalen Handelsgesetzen) für das Organ der Offenen Verfassung: Beobachterrat.

Eine solche Vertretung muss ordnungsgemäß durch das leitende Organ des E-Mieters in Übereinstimmung mit dem lokalen Recht autorisiert sein.

Eine solche Vertretung eines dienstverpflichteten Nominierten muss zeichnungsberechtigt im Namen des E-Mieters gewesen sein, in voller Übereinstimmung mit dem lokalen Recht.

Ein E-Mieter, z. B. eine Institution, kann beispielsweise einen Vorstandsausschuss oder einen leitenden Angestellten oder einen Mitarbeiter der Institution in den Beobachterrat berufen.

Jede Nominierung, Ernennung oder Abberufung des Vertreters muss den Satzungsbestimmungen für natürliche Personen folgen: Beobachterrat, und anschließend muss jede Änderung der Vertretung ebenfalls gemäß dem ratifiziert werden Globalen Statuten.

2.1 ROLLE DER/DER BESONDEREN VERTRETERBENANNTEN IN DER NETZWERKMIETSCHAFT:

2.1.1 Mindestens ein (1) Vertreterbenannter muss ernannt werden und hat die Befugnis, das E-Mieters bei der Bereitstellung der authentifizierten Berechtigung für das Datenverzeichnis der Embedded Knowledge Base (EKB) des Open Constitution AI-Netzwerks zu vertreten und rechtlich zu binden, das von der Stiftung gepflegt wird.

Ein besonderer Vertreterbenannter hat die Befugnis, Governance-Anträge vorzuschlagen, um „Arbeit“ zum Lebenszyklus der Embedded Knowledge Base (EKB) des KI-Netzwerks beizutragen, indem er an Konventionen mit gewöhnlichen freiwilligen Mitgliedern der öffentlichen Vereinigung (anderen E-Residents) und anderen E-Mietern teilnimmt, mittels Aktivierung einer Projektmietschaft.

Die E-Residents des KI-Netzwerks leisten Beiträge über das Contribution Delivery Subnet, an dem auch der E-Mieter beteiligt ist. Die KI im Netzwerk wird in Open Source in die Praxis umgesetzt, durch die Attribution der Lizenz des Open Constitution Netzwerks.

2.1.2 Verzicht auf Entschädigung: Der besondere Vertreterbenannte entbindet von jeglicher Verantwortung gegenüber der öffentlichen Vereinigung im Rahmen und Umfang dieser Globalstatuten: Satzung juristischer Personen: Open Constitution.

Vorbehaltlich der Bedingung von Klausel 2.1.1 erklärt dieser Artikel, dass der Vertreterbenannte beim Management der authentifizierten Berechtigung einen ausdrücklichen Verzicht auf Entschädigungsrechte erklärt, die allgemein jedem natürlichen Personen-Benannten im Netzwerk für Aktivitäten im Netzwerk gewährt werden.

Das heißt: Vertreterbenannte haften im Compliance-Rahmen ihrer Institution, wenn sie auf Projektmietschaften zugreifen. Ihre Handlungen können jedoch das Netzwerk beeinflussen, sei es durch unbeabsichtigte Beeinträchtigungen oder zum Guten. Daher sind die rechtliche Haftung und das Vorrecht mit der Institution (lese: E-Mieter) verbunden, mit der der Vertreterbenannte verbunden ist, und nicht mit der natürlichen Person selbst.

In Angelegenheiten, die die Netzwerkmietschaft betreffen, oder bei damit verbundenen Mitteilungen, Veröffentlichungen oder Freigabeverfahren gilt das aktive Charta dieser Globalstatuten. Ein E-Mieter ist ein anerkanntes Mitglied der öffentlichen Vereinigung ebenso wie eine natürliche Person (ein menschliches Mitglied), wobei sich die Rechtsfähigkeit und das Ausmaß der Rechtsfähigkeit zwischen den beiden unterscheidet. Während letzterer, ein E-Resident (eine natürliche Person), eine Entschädigungsprivilegierung erhält, wenn er im Namen der öffentlichen Vereinigung dient, wird einem E-Mieter aufgrund des transparenten Interessenkonflikts hinsichtlich des Kernzwecks ein solcher Entschädigungsanspruch nicht gewährt. Der E-Mieter existiert im Rahmen des KI-Netzwerks, um Vorteile für seine verbundenen Begünstigten zu nutzen. Die Aktivitäten des E-Mieters, einschließlich der Teilnahme am Open Constitution Network, basieren jedoch auf dem Rechtsstatus des Körpers.

2.1.3 Verzicht auf Vertraulichkeit: Es liegt im Ermessen des besonderen Vertreterbenannten, ob ein ausdrücklicher Verzicht auf Vertraulichkeit in Bezug auf jeden Austausch vertraulicher Informationen und jegliches damit verbundenes Material zwischen dem E-Mieter und dem Netzwerk durch die authentifizierte Berechtigung bestehen bleibt, erhöht oder verringert wird

Aufrechterhaltung von Vertrauen und angemessenem Vertraulichkeitsstatus. Besondere Vertreterbenannte müssen beim Teilen von Informationen mit dem Netzwerk Vorsicht walten lassen und die Datenresidenzrichtlinien des KI-Netzwerks anwenden, bevor sie Änderungsanforderungen im Contribution Delivery Subnet vornehmen.

3. MIETSCHAFTSKONVENTION:

Vorbehaltlich der Verpflichtungen und Bestimmungen von Artikel 2 oben, die für die Bestellung des besonderen Vertreterbenannten gelten, haben alle Begünstigten, die dem E-Mieter zugeordnet sind, naturalisierte Rechte zur Foundation E-Residenz, als wären sie gewöhnliche freiwillige Mitglieder der Stiftung.

3.1 PROJEKTMIETSCHAFTSKONVENTION:

Die/Die besonderen Vertreterbenannten des Beobachterrats sollen eine Projektkonvention organisieren. Die primäre Form der Konvention ist elektronisch, sofern der Exekutivrat nicht anders beschließt.

Fanden die Verhandlungen der Mietskonvention außerhalb des Contribution Delivery Subnet statt, müssen die Sitzungsprotokolle dem Exekutivrat zur Kenntnis gebracht werden, andernfalls sind die Verfahrensabläufe der Konvention nicht grundsätzlich in den Globalstatuten: Artikel 1: Open Convention zulässig.

Die Mitglieder kommunizieren über kryptografische elektronische Kommunikationssysteme und Technologiewerkzeuge. Im Zusammenhang mit den von Mitgliedern dieses Rates einberufenen elektronischen Sitzungen darf die IT-Infrastruktur der Stiftung oder des Netzwerks nur zur Aufzeichnung von Sitzungsprotokollen verwendet werden.

Mitteilung: Lesen Sie das Acceptable Usage Policy

Lesen Open Source Policy

4. TOKENISIERUNG

Vorbehaltlich der Verpflichtungen und Bestimmungen von Artikel 1 oben wird die Stiftung die tokenisierte und authentifizierte Berechtigung für die mit den E-Mietern verbundenen Begünstigten durch die Bereitstellung eines Tokens aufzeichnen und verbuchen. Das Token wird als ablaufend bezeichnet und seine Gültigkeit im Netzwerk endet mit der Auflösung der E-Mietschaft, wie in Artikel 5 unten vorgesehen.

Digitale Service-Guthaben als Token:

Vertreterbenannte von E-Mietschaftsorganen aktivieren ein Projektmietkonto im Open Bank Portal der Stiftung, um digitale Service-Guthaben zu erhalten.

Digitale Guthaben (hiermit Guthaben)

  1. Guthaben zeichnen die authentifizierte Berechtigung für das Open Constitution AI Network und die Mietskonvention auf.

  2. Guthaben sind eine Aufzeichnung von Dienstleistungsanfragen des E-Mieters zur Inanspruchnahme dedizierter und verwalteter Dienste der Genossenschaft der Stiftung (lese: öffentliche Vereinigung oder die Dienste des Open Constitution AI Netzwerks).

  3. Der besondere Vertreterbenannte soll ein Mietschaftsprojekt bilden, dessen Underwriting, Inkubation und Governance-Verfahren unter Verwendung der Satzung: Open Constitution einberufen werden.

5. AUFLÖSUNG DER NETZWERKMIETSCHAFT

Es liegt im Ermessen des Exekutivrats oder des Lenkungsausschusses, einen E-Mieter aus dem Open Constitution Network zu entfernen.

Das leitende Organ des E-Mieters, das vom anwendbaren lokalen Recht ordnungsgemäß anerkannt ist, kann die Netzwerkmietschaft auch durch Mitteilung an die Stiftung gemäß den Globalstatuten: Satzung: Open Constitution AI Network auflösen.

Es soll eine Bestimmung getroffen werden, damit der besondere Vertreterbenannte des E-Mieters die Mietskonvention wie in Artikel 3.1 oben dargestellt archivieren kann.

Der Vertreterbenannte hat das Recht, eine Open Convention für künftige Aufzeichnungen der öffentlichen Vereinigung zu archivieren.

Die Ernennung des/der besonderen Vertreterbenannten bleibt jedoch nach der Auflösung der Netzwerkmietschaft bestehen, bis die Wahlernennung ihren natürlichen Lauf oder ihre Amtszeit oder Dauer gemäß den Globalstatuten: Satzung natürlicher Personen, Satzung juristischer Personen beendet.

Das Open-Ballot-Verfahren regelt die Beendigung des E-Mietschaftskontos, ähnlich der Entfernung eines Mitglieds aus der Stiftung, als ob eine Verletzung dieser Satzung juristischer Personen stattgefunden hätte oder als ob eine freiwillige Entfernung aus der Vereinigung angestrebt wird,

6. OFFENES GERICHT

(i) Vermittlung und Ernennung eines Schiedsrichters:

Jeder Streit/Unterschied und/oder Anspruch, der sich aus oder im Zusammenhang mit der rechtlichen Auslegung der Globalstatuten oder der Auslegung einer nachfolgenden Vereinbarung zwischen dem ‚E-Mieter‘ und einem registrierten Vertreter der Stiftung ergibt, ist einvernehmlich zwischen den bevollmächtigten Vertretern der streitenden Parteien zu lösen, andernfalls:

Bevollmächtigte Vertreter:

Besondere Vertreterbenannte (im Namen des E-Mieters) oder jeder andere vom E-Mieter ordnungsgemäß ernannte Vertreter

Unabhängiges Gremium des fiskalischen Gastgebers der Stiftung

wird ein solcher Streit/Unterschied und/oder Anspruch durch die Schiedsgerichtsbarkeit eines einzelnen Schiedsrichters entschieden, der vom Beobachtungstrat der Stiftung für ein Offenes Gericht nominiert und ernannt wird, dessen Mitglied die bevollmächtigten Vertreter des E-Mieters sein können oder auch nicht.

Der Exekutivrat wird die Ernennung des Schiedsrichters und die anschließende Bildung eines Offenen Gerichts ratifizieren.

Eigeninteresse ist nicht bedeutender als das Interesse der Union. Um die Korruption der Informationsintegrität durch böswillige Akteure, die als E-Mieter in das System eindringen, zu begrenzen, ist es wesentlich, Bestimmungen für Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit durch die Globalstatuten: Offenes Gericht vorzusehen.

(ii) Wiederernennung des Schiedsrichters: Falls ein so ernannter Schiedsrichter aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, das Schiedsverfahren fortzusetzen, bestellt dieser Beobachtungstrat an seiner/ihrer Stelle einen anderen einzelnen Schiedsrichter, der berechtigt wird, das Schiedsverfahren von dem Zustand fortzusetzen, in dem sein Vorgänger es verlassen hat.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bildung des Offenen Gerichts vom Beobachtungstrat ausgeht, dessen Mitglied die bevollmächtigten Vertreter der E-Mieter sein können oder nicht, wie in Artikel 2 oben dargelegt.

(iii) Anwendbares Recht für das Schiedsverfahren: Das Schiedsverfahren unterliegt den Bestimmungen der Handelsgesetze in einer Gerichtsbarkeit, in der die Stiftung einen fiskalischen Gastgeber hat und der E-Mieter steuerlich ansässig ist.

Befindet sich eine Institution im Europäischen Wirtschaftsraum, so gilt das dänische Schiedsverfahrensgesetz von 2005 und etwaige gesetzliche Änderungen desselben, da das Netzwerk einen registrierten Vertreter oder fiskalischen Gastgeber im EWR hat

(iv) Ort: Der Schiedsort ist der eingetragene Sitz des registrierten Vertreters oder fiskalischen Gastgebers des Netzwerks in der Gerichtsbarkeit (in der die Stiftung einen fiskalischen Gastgeber hat und der Mieter steuerlich ansässig ist)

und falls aus irgendeinem Grund die physische Anwesenheit der bevollmächtigten Vertreter beider Parteien und des ernannten Schiedsrichters nicht möglich ist, kann das Schiedsverfahren über ein aufgezeichnetes elektronisches Kommunikationssystem stattfinden.

(v) Kosten und verbindliches Schiedsverfahren: Alle Kosten und Gebühren außer Anwaltsgebühren, die mit dem Schiedsverfahren verbunden sind, werden von den streitenden Parteien gleichermaßen getragen.

Der vom Schiedsrichter erlassene Spruch ist endgültig und für die streitenden Parteien bindend.

Ein Urteil über den vom Schiedsrichter (Offenes Gericht) ergangenen Spruch kann bei jedem zuständigen Gericht eintragen werden.

7. GELTENDE BESTIMMUNGEN:

Das Exekutivrat behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen und Richtlinien des Netzwerks in Übereinstimmung mit der rechtlichen Auslegung des Globalen Statuten von Zeit zu Zeit zu aktualisieren, in Übereinstimmung mit den bestehenden Regeln und Vorschriften der öffentlichen Vereinigung, einschließlich des Vorbehalts, die Ernennung des besonderen Vertreterbenannten des E-Mieters in den Beobachterrat jederzeit ohne Vorankündigung und ohne das ordnungsgemäße Wahlverfahren zur Abberufung zu beenden, ausdrücklich wenn:

Der E-Mieter in einem zuständigen Gericht weltweit, in dem die Stiftung durch eine juristische Personenvertretung oder ein angeschlossenes Netzwerk vertreten ist, wegen strafrechtlicher, zivilrechtlicher oder finanzieller Delikte verurteilt wird,(in dem die Stiftung einen fiskalischen Gastgeber hat).

Das Statuten der Stiftung sowie die Geschäftsbedingungen, die deren Funktion regeln, sind hier zu finden.

HINWEIS: FÜR OPEN-BANKID BEWERBEN für Organisationen

Treuhänder: Exekutivrat

Zuletzt aktualisiert

War das hilfreich?