Beobachterrat

Auf dieser Seite wird die Rolle und Zusammensetzung des Beobachterrats beschrieben, der durch eine Ratsabstimmung des Offenen Rats ernannt wird. Auch bekannt als Beobachtungsrat.

Wie der Name schon sagt, besteht die Rolle des Beobachtungsrates darin, die verschiedenen Initiativen des Open Constitution-Netzwerks zu beobachten und sicherzustellen, dass die Stiftung mit ihrer Vision und ihrem Zweck in Einklang steht.

Mitglieder des Beobachtungsrates sind in der Regel Persönlichkeiten mit branchenweiter Reputation.

Sie haben wiederholt Erfolg dabei gehabt, die Menschheit zu lenken und zu unterstützen, mit nachhaltiger, großer Wirkung. Sie können erfolgreiche Produktentwickler, Fachleute aus der Fintech-Branche, Wissenschaftler, Industrie­manager, Forscher, Jugend­führer und Social‑Media‑Influencer sein. Die Mitglieder des Beobachtungsrates haben sich entschieden, aktiv zur Agenda der Stiftung beizutragen. Diese Mitglieder veröffentlichen Meinungsartikel zu den Open‑Source‑Projekten der Stiftung, nehmen daran teil, die Agenda der Stiftung in ihrem Branchen­netzwerk zu präsentieren, und bauen strategische Beziehungen zu Partnern auf.

Die Hauptaufgabe dieser Mitglieder besteht darin, sicherzustellen, dass die Aktivitäten der Stiftung mit ihrem Manifest in Einklang stehen.

Daher beobachten und analysieren sie die wichtigsten Initiativen der Stiftung und veröffentlichen ihre Erkenntnisse periodisch. Die Mitglieder des Beobachtungsrates bleiben in der Regel für einen festen Zeitraum im Rat.

Die Mitglieder des Beobachtungsrates arbeiten nach folgenden Richtlinien:

Sitzungen:

1. Die Mitglieder des Beobachtungsrates sollen sich fortlaufend mit dem Exekutivrat treffen: In der Regel monatlich protokolliert in einer elektronischen Sitzung mit dem Exekutivrat, entweder ausschließlich oder über die Open Convention.

1.2 Wenn protokolliert durch die Anwesenheit des Mitglieds bei den monatlichen Ratssitzungen der Stiftung, oder

1.3 Wenn teilnehmend durch die Unabhängiges Gremiumprivate Mailingliste des Rates bei jeder Ratsabstimmung, mindestens einmal im Monat.

Der Beobachtungsrat spielt eine zentrale Rolle bei der Beobachtung, Förderung und Verbreitung der Leitprinzipien der Stiftung. Daher kann eine Vertrauensabstimmung angesetzt werden, um die Anwesenheit der Mitglieder des Beobachtungsrates zu registrieren.

2. Die Mitglieder des Beobachtungsrates können zusätzlich zu den monatlichen Ratssitzungen wählen, das Exekutivkomitee oder andere Mitglieder durch eine elektronische Sitzung zu treffen, um zu ihren Aufgaben und Pflichten beizutragen.

3. Der Beobachtungsrat kann eine elektronische Sitzung einberufen und alle Mitglieder des Open Council oder alle Mitglieder der Stiftung einladen, um eine unabhängige dokumentierte Prüfung oder Überprüfung der Projekte und Initiativen der Stiftung durchzuführen.

Die Sitzungsprotokolle jeder einberufenen „Sitzung des Beobachtungsrates“ sind dem Exekutivrat innerhalb von 14 Tagen nach der Sitzung vorzulegen.

Das Executive Council behält sich das Recht vor, die Sitzungsprotokolle und dokumentierten Überprüfungen dieses Rates abzulehnen oder an die anderen Mitglieder der Stiftung freizugeben.

Open Constitution Governance-Rahmen:

4. Das Open Constitution‑Netzwerk organisiert sich selbst mit einem dezentralisierten offenen Governance‑System. Jede Entscheidung der offenen Governance ist im Hauptbuch des Open Constitution‑Netzwerks zu verzeichnen.

Der Beobachtungsrat arbeitet mit allen Mitgliedern des Open Council in Bezug auf die Projekte der Stiftung, die Vertretung ihrer Anliegen sowie die Pflege von Open‑Source‑Projekten, Lizenzierung und Infrastruktur zusammen.

Das Exekutivrat ratifiziert die Beschlüsse des Beobachtungsrates.

Das Unabhängiges Gremium stellt dann die Ratifizierung von Änderungen an dieser Verfassung, Governance und Steuerung der Stiftung sicher, basierend auf den öffentlichen Berichten des Exekutivrats.

Der Vorsitzende des Beobachtungsrates kann zudem in ein Offenes Tribunal, auf dem Open Constitution Governance System für Schiedsverfahren zwischen streitenden Mitgliedern der Stiftung registriert, gewählt werden.

Erwägung:

5. Die Ernennung in diesen Beobachtungsrat erfolgt unbezahltermaßen und auf freiwilliger Basis. Ernennungen werden in der Regel für eine Wahlperiode von mindestens 1 Jahr und meist 3 Jahren vorgenommen.

Ernennung, Nominierung, Absetzung und Rücktritt:

6.1 Nominierung: Die folgenden Mitglieder können ein bestehendes Mitglied der Stiftung offiziell für den Beobachtungsrat nominieren:

6.1 a. Ein gewähltes Mitglied des Exekutivrat oder des Beirats oder dieses Beobachtungsrats.

6.1 b. Ein Nicht-Ratsmitglied kann ebenfalls eine Nominierung in Form eines Gemeinschaftsvorschlags beantragen. Die Nominierungsaktion ist offiziell von den in oben 6.1 „a“ genannten Mitgliedern einzuleiten.

6.2 Eine Selbstnominierung durch ein (bereits gewähltes) Mitglied eines der Gremien des Open Council für seine/ihre Ernennung in den Beobachtungsrat ist nicht zulässig.

Eine Selbstnominierung durch ein bestehendes Nicht‑Ratsmitglied der Stiftung für seine/ihre Ernennung in den Beobachtungsrat ist nicht zulässig. Bitte lesen Sie mehr. 6.3 Sobald die Nominierung vom Nominierten akzeptiert wird, muss der Nominierte oder das nominierende Mitglied unterstützende Informationen wie die Schriften, Veröffentlichungen und den Nachweis sozialer Aktivitäten des Nominierten im Mitgliederregister der Stiftung einreichen.

Ein Ratsbeschluss "Vote IN" wird dann in der Mailingliste des Rates terminiert.

Der Wahlprozess für "Vote IN" ist an ein Quorum gebunden.

a. Ein Quorum ist erreicht, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder des Open Council an der Ratsentscheidung - "Vote IN" teilnehmen. b. Eine Entscheidung wird zugunsten des Ratsbeschlusses - "Zustimmungsstimme" getroffen, wenn die Mehrheit aller teilnehmenden Mitglieder des Open Council "+1" stimmt. Zum Beispiel: Angenommen, es gibt 21 Mitglieder des Open Council.

Mindestens 11 Mitglieder müssen an der Ratsentscheidung teilnehmen, damit für das "Vote IN" ein Quorum erreicht wird. Dies ist der qualifizierende Zustand, damit der Ratsbeschluss im öffentlichen Ledger von Open Constitution protokolliert wird. Damit die Ernennung elektoral genehmigt wird, sollte das "Vote IN" mindestens die Hälfte der insgesamt (für das Quorum erforderlichen) Stimmen zugunsten dieses Ratsbeschlusses erhalten. In diesem Beispiel reichen also sechs (+1) Stimmen der 11 teilnehmenden Ratsmitglieder aus.😒

6.4 Die Ernennung in den Beobachtungsrat wird in den öffentlich zugänglichen Aufzeichnungen der Stiftung veröffentlicht.

Absetzung:

7.1 Mitglieder des Exekutivrates oder des Beobachtungsrates oder des Beirats können offiziell nur die Abberufung eines Mitglieds des Beobachtungsrates nominieren.

7.2 Open Council-Beschluss - Vote OUT" gilt im Open Constitution-System als aktiv, sobald er in der privaten Mailingliste des Rates initiiert wurde.

Der Wahlprozess für "Vote OUT" ist an ein Quorum gebunden. a. Ein Quorum ist erreicht, wenn mindestens die Hälfte von allen Mitgliedern des Open Council an der Ratsentscheidung "Vote OUT". b. Eine Entscheidung zugunsten des "Vote OUT" wird getroffen, wenn die Mehrheit aller teilnehmenden Mitglieder des Open Council mit "+1" stimmt. Beispiel: Angenommen, es gibt 21 Mitglieder des Open Council.

Mindestens 11 Mitglieder müssen an der Ratsentscheidung für "Vote OUT" teilnehmen, damit ein Quorum erreicht wird. Dies ist der qualifizierende Zustand, damit der Ratsbeschluss im öffentlichen Ledger von Open Constitution gesperrt wird. Damit die Absetzung für die nächste Phase wahlrechtlich genehmigt wird, sollte das "Vote OUT" mindestens die Hälfte der insgesamt (für das Quorum erforderlichen) Stimmen zugunsten dieses Ratsbeschlusses erhalten. In diesem Beispiel reichen also sechs (+1) Stimmen der 11 teilnehmenden Ratsmitglieder aus.😒

ein triftiger Grund für die Verletzung der Leitlinien und Direktiven der Stiftung muss von dem/den Mitglied(ern), die die Resolution einleiten, angegeben werden, um die Ratssatzung „Vote OUT“ zu unterstützen.

7.3 Community-Referendum: Die endgültige Abberufung eines Mitglieds des Beobachtungsrates unterliegt einem Gemeinde‑Referendum über die beschlossene Ratsresolution „Vote OUT“, wie oben in 7.1 & 7.2 angegeben.

Das Gemeinde‑Referendum ist in der Regel für alle Mitglieder der Stiftung zugänglich – sowohl Rats‑ und CWC‑Mitglieder als auch Nicht‑Ratsmitglieder.

Ein Quorum beim Community-Referendum für den Ratsbeschluss - "Vote Out" ist erreicht, wenn 33 % (mehr als 1/3) aller freiwillig organisierten angemeldeten Mitglieder teilnehmen. Von den mindestens teilnehmenden Mitgliedern gilt das Community-Referendum als Beschlossen wenn die Mehrheit der Quorum-Teilnehmenden zugunsten des angegebenen Ratsbeschlusses „Vote OUT“ stimmt.

Zum Beispiel: Angenommen, es gibt 1000 Mitglieder der Stiftung.

Mindestens 333 Mitglieder müssen am Community-Referendum teilnehmen, damit ein Quorum erreicht wird. Die Entscheidung des Community-Referendums hängt von einer Mehrheit (167/333) zugunsten oder gegen den Gegenstand des Referendums ab. Dies ist der qualifizierende Zustand, damit das Referendum im öffentlichen Ledger von Open Constitution gesperrt wird.

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8. Ein Mitglied kann in mehr als einem Organ des Open Council tätig sein. Jedes Ratsgremiumsmitgliedschaft gewährt zusätzliche Stimmrechte.

Wenn ein Mitglied in zwei Organen des Open Council tätig ist, bedeutet dies effektiv, dass für dasselbe Mitglied zwei Stimmen bei den abstimmungsbasierten Entscheidungsverfahren des Stiftungsrats gezählt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Governance-Protokolle für die Ernennung oder Absetzung von Mitgliedern des Open Council.

Rücktritt:

9. Der Rücktritt eines Mitglieds aus dem Beobachtungsrat ist eine freiwillige Handlung.

Ein Mitglied kann aus dem Beobachtungsrat durch Angabe der Rücktrittsgründe zurücktreten. Die Bekanntgabe des Rücktritts kann per elektronischer E‑Mail an die Mailingliste des Rates erfolgen.

Verschiedenes:

10. Das Unabhängiges Gremium behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen und Statuten von Zeit zu Zeit zu aktualisieren, im Einklang mit den geltenden Regeln und Vorschriften des Verbandes, einschließlich des Rechts, die Ernennung in diesen Rat jederzeit ohne Vorankündigung und ohne das ordnungsgemäße Wahlverfahren der Abberufung zu beenden, in folgendem Szenario:

Wenn das Mitglied in einem zuständigen Gericht weltweit wegen strafrechtlicher, zivil- oder finanzrechtlicher Delikte verurteilt wird, in einem Land, in dem die Stiftung durch eine rechtliche Vertretung oder ein verbundenes Netzwerk aktiv ist.

Lesen Sie mehr über die Leitprinzipien & Diversitätserklärung der Stiftung hier.

Lesen Sie mehr über den Verhaltenskodex der Stiftung hier.

11. Die Statuten der Stiftung und die Bedingungen, die ihre Funktion regeln, sind hier zu finden. Der Unabhängige Vorstand behält sich das Recht vor, den gesamten Beobachtungsrat aufzulösen und die Bildung eines neuen Beobachtungsrates einzuleiten.

12. Die Mitglieder des Netzwerks kommunizieren über kryptografische elektronische Kommunikationssysteme und Technologiewerkzeuge.

Im Zusammenhang mit den von Mitgliedern dieses Rates einberufenen elektronischen Sitzungen ist die IT-Infrastruktur der Stiftung zu verwenden.

Fand die Sitzung außerhalb der Kommunikationsinfrastruktur der Stiftung statt, müssen die Sitzungsprotokolle dem Exekutivrat zur Kenntnis gebracht werden.

Rolle der Mitglieder des Beobachtungsrates im Open Tribunal für Schiedsverfahren zwischen streitenden Teilnehmern des Open Constitution E‑Tenancy‑Programms:

(i) Vermittlung und Ernennung eines Schiedsrichters:

Jeder Streit/Unterschied und/oder Anspruch, der sich aus oder im Zusammenhang mit einer Vereinbarung zwischen den teilnehmenden Organisationen des Open Constitution Network Tenancy Program ist gütlich zwischen den bevollmächtigten Vertretern der streitenden Parteien beizulegen; falls dies nicht gelingt, ist ein solcher Streit/Unterschied und/oder Anspruch durch Schiedsverfahren eines alleinigen Schiedsrichters zu entscheiden, der von diesem Beobachtungsrat der Stiftung nominiert und ernannt wird, Offenes Tribunal, bei dem bevollmächtigte Vertreter der teilnehmenden Organisationen Mitglied sein können oder nicht.

Die Ernennung des Schiedsrichters und die anschließende Bildung eines Offenes Tribunal ist vom zuständigen Unabhängigen Vorstand der Stiftung zu ratifizieren.

(ii) Wiederernennung des Schiedsrichters: Für den Fall, dass ein so ernannter Schiedsrichter aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, das Schiedsverfahren fortzusetzen, wird dieser Beobachtungsrat, dem bevollmächtigte Vertreter der teilnehmenden Organisationen angehören können oder nicht, einen anderen einzelnen Schiedsrichter an seiner Stelle ernennen, der berechtigt ist, das Schiedsverfahren dort fortzusetzen, wo es sein Vorgänger verlassen hat.

(iii) Anwendbares Recht(er): Das Schiedsverfahren unterliegt den Bestimmungen der Gerichtsbarkeit, in der die Stiftung einen Fiscal Host hat:

Danish Arbitration Act 2005 und etwaige gesetzliche Änderungen davon.

(iv) Ort: Der Schiedsgerichts­ort ist Kopenhagen; falls aus irgendeinem Grund die physische Anwesenheit der bevollmächtigten Vertreter beider Parteien und des ernannten Schiedsrichters nicht möglich ist, kann das Schiedsverfahren über ein aufgezeichnetes elektronisches Kommunikationssystem stattfinden.

(v) Kosten und verbindliches Schiedsverfahren: Alle Kosten und Gebühren außer Anwaltsgebühren, die mit dem Schiedsverfahren verbunden sind, werden von den streitenden Parteien zu gleichen Teilen getragen. Die vom Schiedsrichter erlassene Entscheidung ist endgültig und für die streitenden Parteien verbindlich. Lesen Sie hier mehr zu Fallbearbeitungsgebühren.

Vollstreckung des vom Schiedsrichter ergangenen Spruchs(Offenes Tribunal) kann bei jedem zuständigen Gericht zur Durchführung beantragt werden.

Nach einer erfolgreichen Nominierung und dem Erhalt eines angenommenen Ratsbeschlusses "Vote IN", sollte ein neues Mitglied des Open Council seine Unterstützungsdokumente im Open Constitution Membership Registry einreichen. Ein privater Link wird vom Open Constitution-System erzeugt.

Treuhänder: Wahlrat

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