Beobachterrat
Auf dieser Seite wird die Rolle und Zusammensetzung des Beobachterrats beschrieben, der durch eine Ratsabstimmung des Offenen Rats ernannt wird. Auch bekannt als Beobachtungsrat.
Wie der Name schon sagt, besteht die Rolle des Beobachtungsrates darin, die verschiedenen Initiativen des Open Constitution-Netzwerks zu beobachten und sicherzustellen, dass die Stiftung mit ihrer Vision und ihrem Zweck in Einklang steht.
Die Mitglieder des Beobachtungsrates arbeiten nach folgenden Richtlinien:
Sitzungen:
1. Die Mitglieder des Beobachtungsrates sollen sich fortlaufend mit dem Exekutivrat treffen: In der Regel monatlich protokolliert in einer elektronischen Sitzung mit dem Exekutivrat, entweder ausschließlich oder über die Open Convention.
1.2 Wenn protokolliert durch die Anwesenheit des Mitglieds bei den monatlichen Ratssitzungen der Stiftung, oder
1.3 Wenn teilnehmend durch die Unabhängiges Gremiumprivate Mailingliste des Rates bei jeder Ratsabstimmung, mindestens einmal im Monat.
Der Beobachtungsrat spielt eine zentrale Rolle bei der Beobachtung, Förderung und Verbreitung der Leitprinzipien der Stiftung. Daher kann eine Vertrauensabstimmung angesetzt werden, um die Anwesenheit der Mitglieder des Beobachtungsrates zu registrieren.
2. Die Mitglieder des Beobachtungsrates können zusätzlich zu den monatlichen Ratssitzungen wählen, das Exekutivkomitee oder andere Mitglieder durch eine elektronische Sitzung zu treffen, um zu ihren Aufgaben und Pflichten beizutragen.
3. Der Beobachtungsrat kann eine elektronische Sitzung einberufen und alle Mitglieder des Open Council oder alle Mitglieder der Stiftung einladen, um eine unabhängige dokumentierte Prüfung oder Überprüfung der Projekte und Initiativen der Stiftung durchzuführen.
Die Sitzungsprotokolle jeder einberufenen „Sitzung des Beobachtungsrates“ sind dem Exekutivrat innerhalb von 14 Tagen nach der Sitzung vorzulegen.
Das Executive Council behält sich das Recht vor, die Sitzungsprotokolle und dokumentierten Überprüfungen dieses Rates abzulehnen oder an die anderen Mitglieder der Stiftung freizugeben.
Open Constitution Governance-Rahmen:
4. Das Open Constitution‑Netzwerk organisiert sich selbst mit einem dezentralisierten offenen Governance‑System. Jede Entscheidung der offenen Governance ist im Hauptbuch des Open Constitution‑Netzwerks zu verzeichnen.
Der Beobachtungsrat arbeitet mit allen Mitgliedern des Open Council in Bezug auf die Projekte der Stiftung, die Vertretung ihrer Anliegen sowie die Pflege von Open‑Source‑Projekten, Lizenzierung und Infrastruktur zusammen.
Das Exekutivrat ratifiziert die Beschlüsse des Beobachtungsrates.
Das Unabhängiges Gremium stellt dann die Ratifizierung von Änderungen an dieser Verfassung, Governance und Steuerung der Stiftung sicher, basierend auf den öffentlichen Berichten des Exekutivrats.
Der Vorsitzende des Beobachtungsrates kann zudem in ein Offenes Tribunal, auf dem Open Constitution Governance System für Schiedsverfahren zwischen streitenden Mitgliedern der Stiftung registriert, gewählt werden.
Erwägung:
5. Die Ernennung in diesen Beobachtungsrat erfolgt unbezahltermaßen und auf freiwilliger Basis. Ernennungen werden in der Regel für eine Wahlperiode von mindestens 1 Jahr und meist 3 Jahren vorgenommen.
Ernennung, Nominierung, Absetzung und Rücktritt:
6.1 Nominierung: Die folgenden Mitglieder können ein bestehendes Mitglied der Stiftung offiziell für den Beobachtungsrat nominieren:
6.1 a. Ein gewähltes Mitglied des Exekutivrat oder des Beirats oder dieses Beobachtungsrats.
6.1 b. Ein Nicht-Ratsmitglied kann ebenfalls eine Nominierung in Form eines Gemeinschaftsvorschlags beantragen. Die Nominierungsaktion ist offiziell von den in oben 6.1 „a“ genannten Mitgliedern einzuleiten.
6.2 Eine Selbstnominierung durch ein (bereits gewähltes) Mitglied eines der Gremien des Open Council für seine/ihre Ernennung in den Beobachtungsrat ist nicht zulässig.
Eine Selbstnominierung durch ein bestehendes Nicht‑Ratsmitglied der Stiftung für seine/ihre Ernennung in den Beobachtungsrat ist nicht zulässig. Bitte lesen Sie mehr. 6.3 Sobald die Nominierung vom Nominierten akzeptiert wird, muss der Nominierte oder das nominierende Mitglied unterstützende Informationen wie die Schriften, Veröffentlichungen und den Nachweis sozialer Aktivitäten des Nominierten im Mitgliederregister der Stiftung einreichen.
Ein Ratsbeschluss "Vote IN" wird dann in der Mailingliste des Rates terminiert.
6.4 Die Ernennung in den Beobachtungsrat wird in den öffentlich zugänglichen Aufzeichnungen der Stiftung veröffentlicht.
Absetzung:
7.1 Mitglieder des Exekutivrates oder des Beobachtungsrates oder des Beirats können offiziell nur die Abberufung eines Mitglieds des Beobachtungsrates nominieren.
7.2 Open Council-Beschluss - “Vote OUT" gilt im Open Constitution-System als aktiv, sobald er in der privaten Mailingliste des Rates initiiert wurde.
ein triftiger Grund für die Verletzung der Leitlinien und Direktiven der Stiftung muss von dem/den Mitglied(ern), die die Resolution einleiten, angegeben werden, um die Ratssatzung „Vote OUT“ zu unterstützen.
7.3 Community-Referendum: Die endgültige Abberufung eines Mitglieds des Beobachtungsrates unterliegt einem Gemeinde‑Referendum über die beschlossene Ratsresolution „Vote OUT“, wie oben in 7.1 & 7.2 angegeben.
8. Ein Mitglied kann in mehr als einem Organ des Open Council tätig sein. Jedes Ratsgremiumsmitgliedschaft gewährt zusätzliche Stimmrechte.
Wenn ein Mitglied in zwei Organen des Open Council tätig ist, bedeutet dies effektiv, dass für dasselbe Mitglied zwei Stimmen bei den abstimmungsbasierten Entscheidungsverfahren des Stiftungsrats gezählt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Governance-Protokolle für die Ernennung oder Absetzung von Mitgliedern des Open Council.
Rücktritt:
9. Der Rücktritt eines Mitglieds aus dem Beobachtungsrat ist eine freiwillige Handlung.
Ein Mitglied kann aus dem Beobachtungsrat durch Angabe der Rücktrittsgründe zurücktreten. Die Bekanntgabe des Rücktritts kann per elektronischer E‑Mail an die Mailingliste des Rates erfolgen.
Verschiedenes:
10. Das Unabhängiges Gremium behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen und Statuten von Zeit zu Zeit zu aktualisieren, im Einklang mit den geltenden Regeln und Vorschriften des Verbandes, einschließlich des Rechts, die Ernennung in diesen Rat jederzeit ohne Vorankündigung und ohne das ordnungsgemäße Wahlverfahren der Abberufung zu beenden, in folgendem Szenario:
Wenn das Mitglied in einem zuständigen Gericht weltweit wegen strafrechtlicher, zivil- oder finanzrechtlicher Delikte verurteilt wird, in einem Land, in dem die Stiftung durch eine rechtliche Vertretung oder ein verbundenes Netzwerk aktiv ist.
Lesen Sie mehr über die Leitprinzipien & Diversitätserklärung der Stiftung hier.
Lesen Sie mehr über den Verhaltenskodex der Stiftung hier.
11. Die Statuten der Stiftung und die Bedingungen, die ihre Funktion regeln, sind hier zu finden. Der Unabhängige Vorstand behält sich das Recht vor, den gesamten Beobachtungsrat aufzulösen und die Bildung eines neuen Beobachtungsrates einzuleiten.
12. Die Mitglieder des Netzwerks kommunizieren über kryptografische elektronische Kommunikationssysteme und Technologiewerkzeuge.
Im Zusammenhang mit den von Mitgliedern dieses Rates einberufenen elektronischen Sitzungen ist die IT-Infrastruktur der Stiftung zu verwenden.
Fand die Sitzung außerhalb der Kommunikationsinfrastruktur der Stiftung statt, müssen die Sitzungsprotokolle dem Exekutivrat zur Kenntnis gebracht werden.
Rolle der Mitglieder des Beobachtungsrates im Open Tribunal für Schiedsverfahren zwischen streitenden Teilnehmern des Open Constitution E‑Tenancy‑Programms:
Treuhänder: Wahlrat
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