Satzungen: Offener Rat
Diese Seite beschreibt die Satzungen eines Organs/Gremiums des Offenen Rats.

Die Mitglieder des Rats arbeiten nach den folgenden Richtlinien:
Sitzungen:
1. Die Mitglieder des Rates sollen sich fortlaufend mit dem Exekutivrat treffen: 1.1 In der Regel monatlich protokolliert durch ein elektronisches Treffen mit dem Exekutivrat, entweder ausschließlich oder
1.2 Wenn protokolliert durch die Anwesenheit des Mitglieds bei den monatlichen Ratssitzungen der Stiftung, oder
1.3 Wenn teilnehmend durch die Unabhängiges Gremiumprivate Mailingliste von any Open Council-Abstimmung, mindestens einmal im Monat.
Eine Vertrauensabstimmung kann angesetzt werden, um die Anwesenheit der Ratsmitglieder zu vermerken.
2. Der Rat kann zusätzlich zu den monatlichen Ratssitzungen wählen, den Exekutivrat oder andere Mitglieder durch ein elektronisches Treffen zu treffen, um zu ihren Rollen und Verantwortlichkeiten beizutragen.
3. Der Rat kann eine elektronische Sitzung einberufen, zu der alle Mitglieder des Offenen Rates oder alle Mitglieder der Stiftung eingeladen werden, um eine unabhängige dokumentierte Überprüfung der Projekte und Initiativen der Stiftung durchzuführen.
Die Sitzungsprotokolle jeder einberufenen „Offenen Ratssitzung“ werden innerhalb von 14 Tagen nach der Sitzung dem Offenen Kongress veröffentlicht.
Der Exekutivrat behält sich das Recht vor, die Sitzungsprotokolle und dokumentierten Prüfungen dieses Rates anderen Mitgliedern der Stiftung vorzulegen oder zurückzuhalten.
Open Constitution Governance-Rahmen:
4. Das Open Constitution Network organisiert sich selbst mit einem dezentralen offenen Governance-System. Jede Entscheidung der offenen Governance ist im Open Constitution-Ledger zu protokollieren.
Das Exekutivrat ratifiziert sämtliche Beschlüsse des Rates.
Der Exekutivrat hält den Unabhängigen Vorstand informiert, da es der Unabhängige Vorstand ist, der rechtlich alle Entscheidungen der Offenen Governance innerhalb der Bestimmungen lokaler Satzungen gemäß dem Landesrecht ratifiziert.
Ein Unabhängiges Gremium sorgt für die Ratifizierung jeglicher Änderungen an der Verfassung, Governance und Verwaltung der projektbasierten Entscheidungen der Stiftung.
Vergütung & Amtszeit:
5. Die Ernennung in diesen Rat erfolgt pro bono und auf freiwilliger Basis.
Ernennungen erfolgen in der Regel für eine Wahlperiode.
Ernennung, Nominierung, Absetzung und Rücktritt:
Ernennung:
6.1 Die folgenden Mitglieder können offiziell ein neues oder bestehendes Mitglied der Stiftung für den Rat nominieren:
6.1 a. Ein durch Wahl ernannter Vertreter eines der Offenen Räte
6.1 b. Ein Nicht-Ratsmitglied kann ebenfalls eine Nominierung beantragen und die Nominierungsaktion muss offiziell von den oben unter 6.1 „a“ genannten Mitgliedern eingereicht werden.
6.2 Eine Selbstnominierung durch ein bestehendes Mitglied eines der Organe des Offenen Rates für seine/ihre Ernennung in den Rat ist nicht zulässig.
Eine Selbstnominierung durch ein bestehendes nicht-ratsmitglied der Stiftung für seine/ihre Ernennung in den Rat ist nicht akzeptabel. Bitte lesen Sie mehr. 6.3 Sobald die Nominierung vom Nominierten akzeptiert wird, muss der Nominierte oder das nominierende Mitglied unterstützende Informationen wie die Schriften, Veröffentlichungen und den Nachweis sozialer Aktivitäten des Nominierten im Mitgliederregister der Stiftung einreichen.
Ein Ratsbeschluss "Vote IN" wird dann im elektronischen Ledger des Open Council terminiert.
Für die Zwecke der Aufzeichnung in einem elektronischen Ledger werden die Mailinglisten der Open Convention & des Councils verwendet.
6.4 Die Ernennung in den Rat wird in den öffentlich zugänglichen Aufzeichnungen der Stiftung bekannt gemacht.
Entfernungsverfahren:
7.1 Mitglieder des Exekutivrates oder des Rates können nur offiziell die Absetzung eines Mitglieds aus dem Rat nominieren.
7.2 Open Council-Beschluss - “Vote OUT" gilt im Open Constitution-System als aktiv, sobald er in der privaten Mailingliste des Rates initiiert wurde.
Ein triftiger Grund für die Verletzung der Leitlinien und Direktiven der Stiftung muss von den Mitgliedern, die den Beschluss einleiten, angegeben werden, um den Ratsbeschluss „Abstimmung: Raus“ zu unterstützen.
7.3 Community-Referendum: Die endgültige Absetzung eines Mitglieds aus dem Rat unterliegt einem gemeinschaftlichen Referendum über den verabschiedeten Ratsbeschluss „Vote OUT“, wie oben in 7.1 & 7.2 angegeben.
8. Wenn ein Mitglied in zwei Organen des Open Council dient, bedeutet dies effektiv, dass für dieselbe Person bei Abstimmungsverfahren des Open Council der Stiftung zwei Stimmen gezählt werden, auch in Bezug auf diese Governance-Protokolle zur Ernennung oder Abberufung von Mitgliedern.
Rücktritt:
9. Der Rücktritt eines Mitglieds aus dem Rat ist eine freiwillige Handlung.
Ein Mitglied kann vom Rat zurücktreten, indem es die Gründe für den Rücktritt angibt. Die Bekanntgabe des Rücktritts kann auf elektronischem Wege erfolgen.
Verschiedenes:
10. Das Unabhängiges Gremium behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen und Statuten von Zeit zu Zeit zu aktualisieren, im Einklang mit den geltenden Regeln und Vorschriften des Verbandes, einschließlich des Rechts, die Ernennung in diesen Rat jederzeit ohne Vorankündigung und ohne das ordnungsgemäße Wahlverfahren der Abberufung zu beenden, in folgendem Szenario:
Wenn das Mitglied in einem zuständigen Gericht weltweit wegen strafrechtlicher, zivil- oder finanzrechtlicher Delikte verurteilt wird, in einem Land, in dem die Stiftung durch eine rechtliche Vertretung oder ein verbundenes Netzwerk aktiv ist.
Lesen Sie mehr über die Leitprinzipien & Diversitätserklärung der Stiftung hier.
Lesen Sie hier mehr über den Verhaltenskodex der Stiftung.
11. Die Statuten der Stiftung und die Bedingungen und Konditionen, die deren Funktionieren regeln, sind hier zu finden. Der Wahlrat behält sich das Recht vor, den gesamten Rat aufzulösen und die Bildung eines neuen Rates einzuleiten.
12. Die Mitglieder des Netzwerks kommunizieren über kryptographische elektronische Kommunikationssysteme und ihnen lizenzierte Technologietools im Zusammenhang mit den von Mitgliedern dieses Rats einberufenen elektronischen Sitzungen; die IT-Infrastruktur der Stiftung ist dabei zu nutzen.
Fand die Sitzung außerhalb der Kommunikationsinfrastruktur der Stiftung statt, müssen die Sitzungsprotokolle dem Exekutivrat zur Kenntnis gebracht werden.
Zuletzt aktualisiert
War das hilfreich?
