Rat für Datensicherheit
Auf dieser Seite wird die Rolle und Zusammensetzung des Datensicherheitsrats beschrieben, der durch eine Ratsabstimmung des Offenen Rats ernannt wird.
Die Rolle des Data Security Council besteht darin, die bürgerliche Privatsphäre, Sicherheit und Durchsetzung von Datenschutzrechten der Gemeinschaft der Stiftung in ihren verschiedenen öffentlichen Initiativen zu vertreten. Dieser Rat arbeitet an Datenschutzbestimmungen, die Kommunikationsrichtlinien betreffen.
Die Mitglieder des Data Security Council haben sich freiwillig entschieden, aktiv zur Agenda der Stiftung beizutragen.
Diese Mitglieder veröffentlichen Meinungsbeiträge zur Datenschutzforschung und Selbstverwaltung der Stiftung, beteiligen sich direkt durch das Vorstellen der Agenda der Stiftung in ihrem Branchen-Netzwerk und bauen strategische Beziehungen zu staatlichen und zwischenstaatlichen Datenschutzbehörden auf.
Die dem Data Security Council berufenen Mitglieder verbleiben in der Regel für einen festgelegten Zeitraum in diesem Gremium.
Die Mitglieder des Data Security Council können mehrere Steward-Gruppen nominieren und ernennen, die mit den Fiscal Hosts der Stiftung als ihre treuhänderische Pflicht verbunden sind. Lesen Sie mehr auf dem Steward-Gruppenseite hier.
Die Mitglieder des Data Security Council sollen auch an der Bildung unabhängiger Core Working Groups wie Open Bank CWC oder Media CWC teilnehmen.
Die Mitglieder des Data Security Council arbeiten nach den folgenden Leitlinien:
Sitzungen:
1. Die Mitglieder des Data Security Council sollen sich fortlaufend mit dem Executive Council treffen: 1.1 In der Regel monatlich protokolliert durch ein elektronisches Treffen mit dem Executive Committee, entweder exklusiv oder im Rahmen einer Open Convention
1.2 Wenn protokolliert durch die Anwesenheit des Mitglieds bei den monatlichen Ratssitzungen der Stiftung, oder
1.3 Wenn teilnehmend durch die Unabhängiges Gremiumprivate Mailingliste von any Open Council-Abstimmung, mindestens einmal im Monat.
2. Der Data Security Council kann sich zu Treffen mit dem Executive Council oder anderen Mitgliedern in zusätzlichen elektronischen Sitzungen neben den monatlichen Ratssitzungen zusammenfinden, um zu den Rollen und Verantwortlichkeiten des Rates beizutragen.
3. Der Data Security Council kann eine elektronische Sitzung einberufen und alle Mitglieder des Open Council oder alle Mitglieder der Stiftung einladen, um eine unabhängige dokumentierte Überprüfung der Initiativen der Stiftung durchzuführen.
Das Sitzungsprotokoll jeder einberufenen „Data Security Council“-Sitzung ist dem Executive Council innerhalb von 14 Tagen nach der Sitzung vorzulegen.
Das Executive Council behält sich das Recht vor, die Sitzungsprotokolle und dokumentierten Überprüfungen dieses Rates abzulehnen oder an die anderen Mitglieder der Stiftung freizugeben.
Open Constitution Governance-Rahmen:
4. Die Stiftung organisiert sich selbst mit einem dezentralisierten Governance-System. Daher besteht die Rolle des Data Security Council darin, mit den anderen Organen des Open Council am Steuerungsmodell der Selbstverwaltung der Stiftung zu arbeiten, verankert in der Open Constitution der Stiftung.
Das Exekutivrat ratifiziert die Beschlüsse des Data Security Council.
Das Unabhängiges Gremium stellt dann die Ratifizierung von Änderungen an dieser Verfassung, Governance und Steuerung der Stiftung sicher, basierend auf den öffentlichen Berichten des Exekutivrats.
Der Vorsitzende des Data Security Council kann außerdem in ein Offenes Tribunal, auf dem Open Constitution Governance System für Schiedsverfahren zwischen streitenden Mitgliedern der Stiftung registriert, gewählt werden.
Erwägung:
5. Die Ernennung in diesen Data Security Council erfolgt pro bono und freiwillig. Ernennungen werden in der Regel für eine Wahlperiode von mindestens 1 Jahr und bis zu fast 3 Jahren vorgenommen.
Ernennung, Nominierung, Absetzung und Rücktritt:
Ernennung:
6.1 Die folgenden Mitglieder können offiziell ein neues oder bestehendes Mitglied der Stiftung für den Data Security Committee nominieren:
6.1 a. Ein gewähltes Mitglied des Exekutivrat oder der Beirats der Regulations Council oder des Data Security Council
6.1 b. Ein nicht dem Rat angehörendes Mitglied kann auch eine Nominierung in Form eines Community-Vorschlags beantragen. Die Nominierungsaktion ist offiziell nur von den in obigem Punkt 6.1 „a“ genannten Mitgliedern einzuleiten.
6.2 Eine Selbstnominierung durch (ein bereits gewähltes) Mitglied eines der Organe des Open Council für seine/ihre Ernennung in den Data Security Council ist nicht zulässig.
Eine Selbstnominierung durch ein bestehendes nicht dem Rat angehörendes Mitglied der Stiftung für seine/ihre Ernennung in den Data Security Council ist nicht zulässig. Bitte lesen Sie mehr.
6.3 Sobald die Nominierung vom Nominierten akzeptiert wurde, muss der Nominierte oder das das Nominierungsmitglied unterstützende Unterlagen wie die Literatur des Nominierten, Veröffentlichungen und Nachweise über gesellschaftliches Engagement im Membership Registry der Stiftung einreichen.
Ein Ratsbeschluss "Vote IN" wird dann in der Mailingliste des Rates terminiert.
6.4 Die Ernennung in den Data Security Council wird in den öffentlich zugänglichen Unterlagen der Muellners Foundation veröffentlicht.
Entfernungsverfahren:
7.1 Mitglieder des Executive Council oder des Data Security Council oder des Advisory Council oder des Regulations Council können nur offiziell die Abberufung eines Mitglieds aus dem Data Security Council vorschlagen.
7.2 Open Council-Beschluss - “Vote OUT" gilt im Open Constitution-System als aktiv, sobald er in der privaten Mailingliste des Rates initiiert wurde.
Ein triftiger Grund für einen Verstoß gegen die geltenden Richtlinien und Direktiven der Muellners Stiftung muss von den Mitgliedern, die den Beschluss einleiten, angegeben werden, um den Ratsbeschluss „Vote OUT“ zu unterstützen.
7.3 Community-Referendum: Die endgültige Abberufung eines Mitglieds aus dem Data Security Council unterliegt einem Gemeinde-Referendum über den verabschiedeten Ratsbeschluss „Vote OUT“, wie oben in 7.1 & 7.2 angegeben.
8. Ein Mitglied kann in mehr als einem Organ des Open Council tätig sein. Jedes Ratsgremiumsmitgliedschaft gewährt zusätzliche Stimmrechte.
Wenn ein Mitglied in zwei Organen des Open Council tätig ist, bedeutet dies effektiv, dass für dasselbe Mitglied zwei Stimmen bei den abstimmungsbasierten Entscheidungsverfahren des Stiftungsrats gezählt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Governance-Protokolle für die Ernennung oder Absetzung von Mitgliedern des Open Council.
Rücktritt:
9. Der freiwillige Rücktritt eines Mitglieds aus dem Data Security Council ist eine freiwillige Handlung.
Ein Mitglied kann aus dem Data Security Council zurücktreten, indem es die Gründe für den Rücktritt angibt. Die Bekanntgabe des Rücktritts kann per elektronischer E-Mail an die Mailingliste des Rates erfolgen.
Verschiedenes:
10. Das Unabhängiges Gremium behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen und Statuten von Zeit zu Zeit zu aktualisieren, im Einklang mit den geltenden Regeln und Vorschriften des Verbandes, einschließlich des Rechts, die Ernennung in diesen Rat jederzeit ohne Vorankündigung und ohne das ordnungsgemäße Wahlverfahren der Abberufung zu beenden, in folgendem Szenario:
Wenn das Mitglied in einem zuständigen Gericht weltweit wegen strafrechtlicher, zivil- oder finanzrechtlicher Delikte verurteilt wird, in einem Land, in dem die Stiftung durch eine rechtliche Vertretung oder ein verbundenes Netzwerk aktiv ist.
Lesen Sie mehr über die Leitprinzipien & Diversitätserklärung der Stiftung hier.
Lesen Sie mehr über den Verhaltenskodex der Stiftung hier.
11. Die Statuten der Stiftung und die geltenden Geschäftsbedingungen, die ihr Funktionieren regeln, sind hier zu finden. Der Unabhängige Vorstand behält sich das Recht vor, den gesamten Data Security Council aufzulösen und die Bildung eines neuen Data Security Council einzuleiten.
12. Die Mitglieder der Stiftung kommunizieren über kryptografische elektronische Kommunikationssysteme und Technologietools. Im Zusammenhang mit den von Mitgliedern dieses Rates einberufenen elektronischen Sitzungen ist die IT-Infrastruktur der Stiftung zu verwenden.
Fand die Sitzung außerhalb der Kommunikationsinfrastruktur der Stiftung statt, müssen die Sitzungsprotokolle dem Exekutivrat zur Kenntnis gebracht werden.
Treuhänder: Wahlrat
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